Hauptkonflikte innerhalb der Themenschwerpunkte
6.3.5 Steuern, Finanzen
6.3.5.1 Steuergesetz
Das Steuergesetz oder Teile des Steuergesetzes gelangten mehrmals zur
Abstimmung, und zwar in den Jahren 1922, 1924, 1947, 1961, 1975
und 1990.53 Hinzu kamen Abstimmungen über die Alkoholsteuer 1929
und 1968.
Das Steuergesetz wurde Ende 1922 mit 59,6 Prozent Ja-Stimmen
aufgrund eines Landtagsbegehrens vom Volk gutgeheissen. Es ersetzte
das veraltete Steuergesetz aus dem Jahr 1865. Wichtigste Säulen des
neuen Steuersystems waren die Vermögens- und Erwerbssteuer sowie
die Gesellschaftssteuer, von welcher man sich eine Verbesserung des
Staatshaushalts versprach. Bereits zwei Jahre später zeigten sich Schwä-
chen des Steuergesetzes. Die Nachbesserungen von 1924 betrafen die
Holdingsteuer sowie einige steuerliche Entlastungen und soziale Aus-
gleichsmassnahmen. Die Vorlage wurde wieder dem Volk vorgelegt,
welches mit 64,5 Prozent zustimmte. Drei einfache Initiativen im Jahr
1925 gelangten indes nicht zur Abstimmung.
Ende 1945 beschloss der Landtag eine Erhöhung des Steuersatzes.
Ein knappes Jahr später kam eine Volksinitiative zustande, welche die
Herabsetzung des Steuersatzes auf den früheren Stand verlangte, was der
Landtag ablehnte. In der Volksabstimmung stimmten 58,7 Prozent der
Initiative und somit der Reduktion des Steuersatzes zu.
1961 beschloss der Landtag ein neues Steuergesetz, welches gegen-
über dem alten allerdings keinen Systemwechsel brachte. Die Progressi-
onsskala wurde verändert, die Abzugsmöglichkeiten ausgebaut und vor
allem auch der Finanzausgleich zugunsten finanzschwacher Gemeinden
verbessert. Die Vorlage wurde dem Volk zur Abstimmung vorgelegt,
von dem sie mit 66,7 Prozent Ja-Stimmen deutlich angenommen wurde.
Ende 1974 beschloss der Landtag unter der FBP-Mehrheit eine Erhó-
hung des Steuersatzes, da das Budget mit einem Defizit rechnete. Die
538 Zu den Volksabstimmungen über das Steuergesetz in den 1920er-Jahren Quaderer-
Vogt, Bd. 3, S. 230-234, 564-565. LI LA RE 1922/46; RE 1923/75; SpZg 1922/2; RE
1924/64; RF 229/423; RF 287/200; RF 315/108; DS 094/1990-130 A; RF 344/72.
Eigene Archivunterlagen.
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