Volltext: Direkte Demokratie in Liechtenstein

Praxis der direkten Demokratie 
wurde im Rahmen der Sanierung des Staatshaushalts der Staatsbeitrag 
für die Nichtberufsunfallversicherung 2011 dennoch abgeschafft, ohne 
dass dagegen das Referendum ergriffen wurde.52? 
Eine Besonderheit stellt eine erstmals erfolgreich lancierte Initia- 
tive in Form einer einfachen Initiative zur Abänderung des Pensionsver- 
sicherungsgesetzes für das Staatspersonal im Jahr 2008 dar (siehe Kapitel 
3.2 zur einfachen Initiative). Die Initiative kam gültig zustande, wurde 
dann aber im Landtag abgelehnt. Da der Landtag keine Volksabstim- 
mung über die einfache Initiative beschloss, an deren Ergebnis er sich 
danach in der Tendenz zu orientieren gehabt hätte, war das Initiativver- 
fahren erledigt. Der Landtag trat in der weiteren Beratung über die Pen- 
sionsversicherung für das Staatspersonal in derselben Sitzung auf eine 
anders lautende Vorlage der Regierung ein und griff das Anliegen der 
Initiative nicht auf.550 
2014 kam es dennoch zu Volksabstimmungen über die Pensions- 
versicherung für das Staatspersonal. Es ging um die Sanierung der Pen- 
sionskasse, die eine Deckungslücke von mehr als 300 Millionen Franken 
aufwies. Dem vom Landtag verabschiedeten neuen Gesetz stellte der 
Initiant Nikolaus Frick nicht ein Referendum entgegen, sondern startete 
im August 2013 eine Volksinitiative, deren Vorlage die Versicherten stär- 
ker belastete und weniger staatliche Mittel für die Sanierung der Pensi- 
onskasse vorsah (Initiative «Win-Win»).5! Nach einem Nichtigkeitsbe- 
schluss des Landtags aufgrund eines Gutachtens startete der Initiant eine 
zweite Initiative. Nachdem der Staatsgerichtshof auf Zulässigkeit der 
ersten Initiative entschied, kamen am Ende beide Initiativen (die erste 
Initiative wurde nun «Win-Win-90» genannt, die zweite «Win-Win-50») 
am gleichen Tag zur Abstimmung. «Win-Win-50» wurde nur ganz 
knapp, «Win-Win-90» deutlich abgelehnt, sodass die vom Landtag ver- 
abschiedete Gesetzesvorlage am 1. Juli 2014 in Kraft treten. konnte 
(Ausführungen auch in Kapitel 3.1.4.4.2.2, Kapitel 4.5.3 und Kapitel 
4.12.1.2).532 
  
529  BuA Nr. 13/2011, Beschluss des Landtages vom 19. Mai 2011, LGB]. 2011.247. 
530 Eigene Archivunterlagen. 
531  Ausführlicher in Kap. 6.3.1.6 und Kap. 4.5.3 über das doppelte Ja. Ferner auch bei 
Marxer 2014a. 
532 www.abstimmung;li. Figene Archivunterlagen. Ergebnisse einer Nachabstimmungs- 
umfrage bei Marxer 2014a. 
408
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.