Volltext: Direkte Demokratie in Liechtenstein

Hauptkonflikte innerhalb der Themenschwerpunkte 
Knapp endete die Abstimmung über das Landtagsbegehren zur Einfüh- 
rung einer betrieblichen Personalvorsorge (Pensionskasse) 1988. Die 
Vorlage wurde knapp mit 51,7 Prozent Ja-Stimmen angenommen.55 
1989 folgte eine Abstimmung über die Abánderung des Gesetzes 
über die Krankenversicherung, welche aufgrund eines Referendums 
durchgeführt wurde. Von den Gegnern der Vorlage wurde vor allem eine 
unsoziale Kostenüberwälzung auf die Patienten wegen der Einführung 
eines Selbstbehaltes kritisiert. Das Volk stimmte allerdings der Vorlage 
im Sinne der Empfehlung der VU und der FBP mit 59,0 Prozent zu.526 
Zehn Jahre spáter lancierte die FBP als Oppositionspartei eine Initiative 
zur Abàánderung des Gesetzes über die Krankenversicherung, die als 
Massnahme zur Kostenentlastung der sozial Schwácheren gedacht war. 
In der Abstimmungskommunikation wurde der Initiative der Vorwurf 
gemacht, dass man die Kosten nicht im Griff hátte, dass eine umfassende 
Reform des Gesundheitswesens dadurch behindert werde und vor allem 
auch dass ein Grossteil der Subventionen ins Ausland fliessen würde, 
insbesondere an Grenzgänger aus Österreich. Die Initiativvorlage wurde 
im Januar 1999 mit 66,0 Prozent der Stimmen abgelehnt.57 Ebenso ging 
es bei einem Referendum im Jahr 2015 um das Krankenversicherungsge- 
setz (KVG). Das Referendumskomitee «fL21» setzte sich gegen die als 
unsolidarisch empfundene KVG-Revision ein. Die von den meisten Par- 
teien, dem Krankenkassenverband und der Wirtschaftskammer unter- 
stützte Vorlage fand an der Urne Zustimmung von 53,2 Prozent. 
2004 ging es um den Beschluss des Landtages, die staatlichen 
Prämien für die obligatorische Unfallversicherung abzuschaffen. Die 
Prämien für Berufsunfälle waren ganz vom Arbeitgeber zu tragen, Prä- 
mien für Nichtberufsunfälle zu zwei Dritteln vom Arbeitnehmer und 
einem Drittel vom Staat. Der Liechtensteinische Arbeitnehmerverband 
(LANV) ergriff dagegen das Referendum. In der Volksabstimmung 
lehnten 66,3 Prozent den Landtagsbeschluss ab, sodass die Subvention 
der Unfallversicherung bestehen blieb.”8® Auf Antrag der Regierung 
  
525 LILARF 340/72/12; DS 094/1988-002 A; SgZg 1988/04f. Eigene Archivunterlagen. 
526 LILA RF 342/72/28. 
527 Eigene Archivunterlagen. 
528 LI LA DS 94/2004-22 C; DM 2004/5 A. www.abstimmung.li. Eigene Archivunter- 
lagen. 
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