Volltext: Direkte Demokratie in Liechtenstein

Praxis der direkten Demokratie 
scheiterten beide Initiativen am erforderlichen qualifizierten Mehr, da sie 
jeweils nur von der eigenen Fraktion unterstützt wurden. Da die beiden 
Vorlagen alternativ und sich wechselseitig ausschliessend auf dem glei- 
chen Stimmzettel zur Abstimmung gelangten, schaffte keine der bei- 
den Vorlagen für sich genommen mehr als 50 Prozent Ja-Stimmen-An- 
teil. Zustimmung zur einen wurde als Ablehnung der anderen Vorlage 
gewertet. Die VU-Initiative erreichte 39,0 Prozent, die FBP-Initiative 
43,6 Prozent. Nur 17,4 Prozent stimmten keiner der beiden Vorlagen zu, 
trotzdem blieb die alte Mandatszahl von fünfzehn Abgeordneten weiter 
bestehen.“ 
Drei Jahre später war dann der Versuch zur Erhöhung der Man- 
datszahl endlich erfolgreich. Die beiden Landtagsparteien VU und FBP 
einigten sich auf die Erhöhung der Mandatszahl auf 25 (15 im Oberland, 
10 im Unterland), also entsprechend der Vorlage der FBP von 1985, wo- 
mit die VU mit dem Versuch, das Mandatsverhältnis moderat zugunsten 
des Oberlandes zu verschieben, gescheitert war. Die Vorlage wurde dem 
Volk 1988 zur Abstimmung vorgelegt und mit 51,7 Prozent Ja-Stimmen 
knapp angenommen (LGBl. 1987.049).480 
6.3.2.2 Kontrollrechte 
1989 lancierten die VU und die FBP je eine eigene Initiative betreffend 
die Kontrolle der Staatsverwaltung. Die Initiativen hatten eine lange 
Vorgeschichte, die den Ursprung im Angebot von Fürst Franz Josef 
11.481 im Jahr 1969 hatte, dem Land Liechtenstein Werke aus der fürstli- 
chen Sammlung zur Verfügung zu stellen, wenn das Land ein Kunsthaus 
errichte.182 1980 wurden landesweit sowie in Vaduz Volksabstimmungen 
durchgeführt, die eine knappe Zustimmung zu einem entsprechenden 
  
schlüsse getroffen werden. Diese Sperrminoritát » 33,3 Prozent sollte daher nicht 
unterboten werden, um das Unterland vor einer Dominanz des Oberlandes zu 
schützen. Siehe hierzu ausführlich Marxer 2013. 
479 LI LA RF 335/110; DS 94/1985-079 A. Eigene Archivunterlagen. 
480 LILA RF 340/72/11. Eigene Archivunterlagen. 
481 Zur Person von Fürst Franz Josef II. siehe Harald Wanger, «Liechtenstein, Franz 
Josef IL von», in: HLFL, S. 534—537. 
482  Ausführlich bei Waschkuhn 1994, S. 217-236. 
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