Einleitung
Cronin darunter Volksentscheide auf der Grundlage von drei Instru-
menten versteht: Initiative, Referendum und Abwahl von Mandatsträ-
gern (recall).
Im Initiative and Referendum Almanac von Waters (2003) heisst es:
«Anything that appears on the ballot other than a candidate for the office
is called a ballot measure. Ballot measures are broken down into two dis-
tinct categories — initiatives and referendums.» Damit ist aber nicht
geklärt, wie Waters direkte Demokratie definiert. In seinem Almanach
werden Basisinformationen über alle Volksabstimmungen in den US-
Bundesstaaten gesammelt, angereichert mit Interstaatenvergleichen
sowie weiteren Kapiteln über Initiativen und Referenden in den Städten,
allgemeinen Fragen zu den Initiativen, zur Rechtsprechung und zu par-
lamentarischen Auseinandersetzungen, zu Abstimmungsergebnissen
und Beispielen von direkten Volksentscheiden sowie schliesslich zur
Frage des (noch) nicht existierenden Initiativrechts auf Bundesebene.
Direkte Demokratie scheint bei ihm also eng mit Volksabstimmungen
gekoppelt zu sein.
Altman (2011) verwendet in seiner Monografie «Direct Democracy
Worldwide» den Terminus Mechanisms of Direct Democracy (MDD),
welche er definiert als «a publicly recognized institution wherein citi-
zens decide or emit their opinion on issues — other than through legisla-
tive and executive elections — directly at the ballot box through universal
and secret suffrage.» In die Typologie von Altman passen daher obliga-
torische Volksabstimmungen ebenso wie von oben initiierte Abstim-
mungen oder von unten initiierte Abstimmungen — also insbesondere
das Referendum und die Volksinitiative -, unabhängig davon, ob der
Mehrheitsentscheid eine verbindliche Wirkung entfaltet oder nicht.
Bei Vatter (2014) wie auch bei Milic et al. (2014) erfolgt die Charak-
terisierung von direkter Demokratie ebenfalls über die betreffenden
Instrumente. Dabei wird mit Bezugnahme auf Jung (2001) danach unter-
34 Beispielsweise Cronin 1989, S. 6. Der recall bezeichnet die Abwahl einzelner Man-
datsträger (in verschiedenen Bundesstaaten der USA, in British Columbia / Kanada
und in Venezuela), im Gegensatz zum Recht auf Abwahl einer gesamten Institution
(etwa in verschiedenen Schweizer Kantonen oder das Recht zur Landtagsauflósung
in Liechtenstein).
35 Waters 2003, S. 11.
36 . Altman 2011, S. 7. Auch Altman 2014.
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