Einstufige und zweistufige Abstimmung über eine oder mehrere Vorlagen
Abbildung 9: Stimmzettel bei mehreren Vorlagen vor der Einführung
des doppelten Ja
Volksabstimmung vom 3. Oktober 1954
betreffend die Initiative über die Fischereikarten.
: Antwort:
Frage:
Wollt Ihr den Entwurf der Initianten annehmen ?
Wollt Ihr den Gegenentwurf des Landtages ar
nehmen ?
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oder
Quelle: LI LA RF 271/65.
4.5.3 Volksabstimmung über mehr als eine Vorlage
mit doppeltem oder mehrfachem Ja
Seit der Einführung der Móglichkeit des doppelten oder mehrfachen
Ja* bei Volksabstimmungen im Jahr 1987 (LGBI. 1987.049) wird bei
mehreren Vorlagen zum gleichen Sachverhalt der Entscheid der Abstim-
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Dies ist nicht zu verwechseln mit dem «doppelten Ja» oder «doppelten Mehr» bei
schweizerischen Bundesabstimmungen, welches im Auszählverfahren mehrheitli-
che Zustimmung der Stimmbürger (Volksmehr) und mehrheitliche Zustimmung der
Kantone (Stándemehr) bedeutet. Das in. Liechtenstein 1987 eingeführte doppelte
oder mehrfache Ja besteht als Abstimmungsverfahren auch in verschiedenen
Schweizer Kantonen. In der Bundesverfassung vom 18. April 1999 regelt Art. 139b
das Verfahren bei Initiative und Gegenentwurf (das Verfahren war bereits 1987 mit-
tels einer Volksabstimmung eingeführt worden). Dabei kann beiden Vorlagen zuge-
stimmt werden und bei doppelter Zustimmung kann einer Vorlage der Vorrang ge-
geben werden. Bei der Ermittlung der siegreichen Vorlage wird allenfalls noch der
prozentuale Anteil der Volksstimmen und Stándestimmen berücksichtigt.
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