Verfahren und Regelungen bei Volksabstimmungen
Abbildung 4: Unterschriftenbogen zum Referendum gegen den Erlass einer
Gewerbeordnung 1948/1949
Referendum (Samelbegehren)
Die nachstehend eigenhändig unterschriebenen, stimmränigen Bürger der
Gemeinde Maur en stellen im Sinne von Art, 64 der Verfassung und
im Sinne des Gesetzes über die Ausübung der politischen Volksrechte in
Landesangelegenheiten das Begehren; e8 ist der Beschluss des Landtagos
vom z9.Dezember 1948 betreffend den Erlass einer neuen Gewerbeordnung
der Volksabstimmung zu unterbreiten,
Beginn der Unterschrirtensammlung: Ma ur en, den 9,April 1949
pen d
Bai den Unterschriften von 1-39
handdt es sich ausschliesslich um
wahlftihige Meurer-Burger und niederge=
lassene Liechtenstaeiner,
| Alle haben das 21, Lebenajahr iiber=
schritten und Stehen in bürgerlichen
Ehren und Rechten.
Mauren am 29. Apri
qeseindevorsi;
LETS
AN
y
Quelle: LI LA RF 250/72/30.
258