Volltext: Direkte Demokratie in Liechtenstein

Formulierte Initiative 
Tabelle 12: Verfahrensschritte bei Initiativen 1921/1922 und aktuell 
(Stand: Ende 2017) 
  
  
  
  
1921/1922287 Aktuell2ss 
Anmeldung bei der Regierung bei der Regierung 
Vorpriifung durch die Regierung; Bericht an den 
Landtag 
Zulassung durch den Landtag; Möglichkeit 
der Beschwerde beim StGH 
Kundmachung der Start der Unterschriften- Start der Unterschriftensammlung 
Regierung sammlung 
  
Einreichung der Unter- 
schriften/ Gemeindebegehren 
innert sechs Wochen 
innert sechs Wochen 
  
Überprüfung und Bericht 
an den Landtag 
durch die Regierung 
durch die Regierung 
  
Annahme oder Ablehnung 
durch den Landtag 
binnen zwei Monaten 
durch den Landtag ungesäumt 
  
Evil. Gegenvorschlag 
durch den Landtag 
durch den Landtag 
  
Evil. Rückzug der Initiative 
alle Mitglieder des Initiativkomitees 
bis zur Festlegung des Abstimmungs- 
datums 
  
Abstimmungsorganisation 
durch die Regierung nach 
Auftrag des Landtages 
durch die Regierung nach Auftrag 
des Landtages 
  
  
Abstimmung durch das Volk durch das Volk 
Kundmachung des Ab- durch die Regierung durch die Regierung 
stimmungsergebnisses 
  
Kenntnisnahme des Ab- 
durch den Landtag nach 
durch den Landtag nach Bericht 
  
  
stimmungsergebnisses Bericht der Regierung der Regierung 
Gesetzessanktion durch den Fürsten durch den Fürsten 
Publikation durch die Regierung durch die Regierung 
  
  
287 Verfassung von 1921 in der Stammfassung, Volksrechtegesetz von 1922. 
288 Verfassung von 1921 in der aktuellen Fassung (2015) sowie Volksrechtegesetz von 
1973 in der aktuellen Fassung (2015). 
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