Formulierte Initiative
Unterschriften formal überhaupt korrekt zustande gekommen sei.
Schliesslich setzte sich die Meinung durch, dass der Landtag dies im
Interesse der Volksrechte und aufgrund dessen, dass die ergánzte Vorlage
etwas strenger zugunsten der Nichtraucher formuliert sei, akzeptieren
solle. Der Landtag kam auch überein, dass die von den Initianten auf
dem Unterschriftenbogen enthaltene Variante B die gültige sei, da die
Stimmberechtigten hierfür die Unterschrift geleistet hátten. Als dann der
Landtag zur Abstimmung über die Initiative schritt, wies Landtagsprá-
sident Klaus Wanger darauf hin, dass er es begrüssen würde, wenn der
Text nochmals vorgelesen würde, damit keine Unklarheiten bestehen.
Der Abgeordnete Rudolf Lampert bat ausserdem darum, dass der Text
nicht nur gelesen würde, sondern — entgegen der sonstigen Praxis — auch
im Protokoll ausgeführt wird, «damit auch wirklich ganz klar ist,
welcher Text hier beschlossen wurde.»?? Im Landtagsprotokoll ist aller-
dings Variante A vermerkt («geschlossene Räume, welche speziell als
Raucherräume gekennzeichnet sind»).2* Danach folgte die namentliche
Abstimmung mit mehrheitlicher Zustimmung von 15 Stimmen. Die An-
ordnung einer Volksabstimmung lehnte der Landtag dagegen mehrheit-
lich mit 14 Stimmen ab. Gegen den Landtagsbeschluss wurde schliesslich
das Referendum ergriffen. Der Wortlaut in der Abstimmungsvorlage
zur Abstimmung vom 27./29. März 2009 entsprach nun wieder der Vari-
ante B, ebenso der im Landesgesetzblatt nach der Zustimmung durch
das Volk veröffentlichte Text. Am 25. März 2009 genehmigte der Land-
tag das Protokoll der Sitzung vom 19./20./21. November 2008, ohne
dass eine Abänderung verlangt wurde.?®
3.1.7 Rückzug von Initiativen
Die Möglichkeit des Rückzuges von Initiativen wurde erst 1996 einge-
führt (Art. 82b VRG). Bis dahin musste ein einmal in Gang gesetztes
Verfahren, sofern die notwendigen Unterschriften oder Gemeinde-
versammlungsbeschlüsse eingegangen waren, zu Ende geführt werden.
283 LTP vom 19. November 2008, S. 2765.
284 Ebd.
285 LTP vom 25. Mirz 2009, S. 40. Die Abgeordneten Klaus Wanger und Rudolf Lam-
pert gehórten dem Landtag allerdings nicht mehr an.
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