musste sich an die Familienhilfen von Vaduz und Schaan wenden. Die Herausarbeitung von
Heimstatuten gestaltete sich ebenfalls schwierig, da andere angefragte Heime angaben, dass
sie keine solchen besässen. Das Fachreferat musste vor allem das Aufnahmeverfahren regeln.
Dabei lag die grösste Entscheidungsmacht bei der Heimleiterin, wobei das Fachreferat
beratend zur Verfügung stand. Es wurden Formulare zur Aufnahme und Entlassung sowie für
das Personal verfasst"? Im Oktober 1972 wurde mit Marlis Schlegel eine
Heimleitungsstellvertreterin gefunden und eine hauswirtschaftliche Mitarbeiterin, Verena
Zimmermann, angestellt." Im November 1974 übernahm das Ehepaar, Anny und Gerd
Janssen die Heimleitung als ,Heimeltern“.‘** Dies schaffte ein ,familienähnliches Milieu…“
und ,….auch das väterliche Element [war] im Heim vertreten.’° Diese Entwicklung ist
interessant, da nach einer sehr weiblichen Heimleitungs-Tradition nun auch der
Familiengedanke mit einer Heimmutter und einem Heimvater vervollständigt wurde. Zur
Unterstützung psychisch angeschlagener Kinder wurde eine enge Zusammenarbeit mit dem
Fürsorgeamt gepflegt und zusätzliche therapeutische Unterstützung von aussen eingeholt. **
Als elterliche Instanz trat die Heimleitung des Kinderheimes oft auch in schulischen
Angelegenheiten für die Kinder ein. So gab es einen Fall Ende der 1970er Jahre, indem ein
nicht erreichter Übertritt von der Oberschule in die Realschule angefochten wurde. Im
Regierungsbeschluss wird betont, dass trotz der Berücksichtigung der speziellen sozialen
Situation, also dem Leben im Kinderheim, der Übertritt trotz Nichterreichung der nötigen
Leistung nicht gewährt werden kann. Die Regierung „...konnte dabei jedoch nicht übersehen,
dass auch anderen Schülern mit ungünstigen sozialen Voraussetzungen, welche teilweise
bessere Prüfungsergebnisse zeigten, der Uebertritt in die Realschule nicht erlaubt werden
«447
konnte. In einem anderen Fall wurde aufgrund einer Platzierung im Kinderheim in Triesen
um eine Erlaubnis fiir den Schulbesuch des Kindes in Vaduz gebeten. Da das Kind noch in
Balzers zur Schule ging, wo es noch bei einem Grosselternteil lebte, wäre eine Versetzung
448
nach Vaduz sinnvoller. Dies wurde genehmigt." Wegen Überfüllung der Volksschule in
2 Vgl. LLA V 141/252, Liechtensteinisches Rotes Kreuz/Kinderheim Protokolle vom 03.05.1972, 19.05.1972
und vom 28.06. 1972.
* Vg]. ebd. Protokoll vom 25.10.1972.
^! Vg]. ebd. Protokoll vom 06.11.1974.
“© Jubiläumsschrifi 50 Jahre LRK, S. 25.
^6 Vol. ebd. S. 26.
WLLARF3 18/6, Janssen Anni, Heimleiterin Kinderheim Gamander, Beschwerde betreffend
Schulratsentscheidung, 1979. Regierungsbeschluss RB: 1574/49/79, S. 3-4.
48 TLLA RF 267/442, LRK Kinderheim, Besuch Schule Vaduz, 1960.
-81-