Volltext: Die Entwicklung der Jugendfürsorge in Liechtenstein von 1930-1970 mit besonderer Berücksichtigung der Sozialhilfe und der behördlichen Versorgung

Tabelle Einweisungsgründe ** 
Anhand der Personalien — Liste^", die für die Aufnahme der Kinder im Kinderheim anfangs 
der 1970er Jahre verwendet wurde, kónnen ebenfalls Kategorien eruiert werden, die für die 
Aufnahme der Kinder in Frage kamen. Dabei wurden zwischen familiären Gründen, 
Erziehungsschwierigkeiten, Schwierigkeiten in der Schule und in der Entwicklung sowie 
Krankheiten unterschieden."" Einweisungsgrinde aus dem familiären Milieu waren 
Ausserehelichkeit, Pflege- oder Adoptivkind, Wochenbett, Unfall, Streit zu Hause, Trennung, 
Scheidung oder Urlaub der Eltern, asoziales Verhalten oder ,erblich bedingt". Was unter 
,erblich bedingt^ gemeint ist, wird nicht aufgeführt. Entweder kónnte es sich um eine 
Krankheit handeln oder aber um ,,vererbtes“ Fehlverhalten, bspw. Alkoholkonsum bei 
Jugendlichen, wie es oft in den Berichten der Fürsorgerin vorkam oder wie es auch aus den 
Texten der Gesetzesentwürfe ersichtlich ist. Unter Erziehungsschwierigkeiten verstand man 
Stehlen, Lügen, Davonlaufen, Aggressivitát, Streitsucht, Trotz, Unfolgsamkeit und soziale 
421 rp... . 
Hier ist wiederum 
Probleme mit anderen Kindern sowie scheue oder gehemmte Kinder. 
auch der Begriff „gehemmt“ etwas erklärungsbedürftig. Bedeutet er nun dasselbe wie „scheu“ 
oder wurde hier anders differenziert? Der Begriff könnte auch in Bezug auf die Entwicklung 
des Kindes gebraucht worden sein. 
In der oben aufgeführten Tabelle sind die bereits bekannten Kategorien betreffend die Eltern 
aufgeführt, wobei in der Aufnahmeliste zwischen verheirateten und allein stehenden Müttern 
unterschieden wurde. Dabei war die Frage, ob das Kind ausserehelich geboren wurde oder 
nicht (im Fall einer Witwe oder getrennt/geschieden lebenden Frau) und, ob das Kind vom 
?? Das Verhältnis der Eltern untereinander und das 
Vater anerkannt wurde oder nicht. 
Verhältnis der Eltern zu den Kindern wurden ebenfalls erfasst. Bei den Eltern wurde nur in 
Kategorien gut-schlecht unterteilt. Bei den Kindern wollte man wissen, ob die Beziehung zu 
den Eltern autoritätsbezogen/autoritär war oder partnerschaftlich. Zudem, ob das Kind 
ausgenutzt wurde, als Ersatz für Vater oder Mutter galt, oder ob die Beziehung normal war. 
Die bisherige Erziehung des Kindes wurde ebenfalls registriert, wobei die Skala von 
„autoritär, autoritätsbezogen, streng, partnerschaftlich, nachsichtig, nachgiebig und weich<*? 
  
“8 Ebd. S. 7-9. Die Hierarchie ist nach Häufigkeit der Kinder angegeben. 
419 Vgl. LLA V 141/253, Kinderheim Gamander, Schaan, LRK: Personalien — Liste über Aufnahme, 1972, S. 1. 
Die Liste befindet sich im Anhang dieser Arbeit. 
1??? Vol. ebd. 
?! Vol. ebd. S. 2. 
1??? Vol. ebd. S. 3. 
143 Vol. ebd. S. 4. 
-77-
	        

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