Auswertung selbst ergab folgendes: das Alter der Kinder reichte von drei Monaten bis zu 12
Jahren. Es wurden acht Einweisungsgründe eruiert: „Aussereheliche Geburt (6 Kinder),
Scheidung (4), finanzieller Grund (4), Pflegekind (2), Unterernährung (1), Krankheit der
Mutter (1), Berufstätigkeit der Eltern (1), Abklarung von Aufenthaltsbewilligungen (1).“*"
Eine Unterscheidung nach Familiensituation wurde ebenfalls ausgewertet: „Aussereheliche
Kinder (6), Scheidungskinder (5), Kinder aus vollständigen Familien (4).“*° Des Weiteren
wurden Informationen über die Geschwister, die finanzielle Situation und die Persónlichkeit
der Eltern eruiert, wobei bei letzterer nach Geschlecht unterschieden wurde. Zur
Veranschaulichung dient folgende Tabelle:
Persónlichkeit der Eltern: - dem Fürsorgeamt durch Betreuung bekannt
Vater - keine Angaben
- sozial angepasst
- als sozial schwierig bekannt
Persónlichkeit der Eltern: - dem Fürsorgeamt durch Betreuung bekannt
Mutter - keine Angaben
- sozial angepasst
Verhältnis der Eltern zu den - keine Angaben
Kindern - normale Beziehungen
- Kinder Ersatz fiir fehlenden Mann!’
- autoritär
- keine Beziehung zum Kind
- Kind wird ausgespielt
Erziehungsschwierigkeiten - keine besonderen Schwierigkeiten
der Kinder im Heim - trotziges Verhalten
- lügen
- stehlen
- gehemmt
- scheu
- egoistisch
Entwicklungsstórungen der - keine Stórungen
Kinder im Heim - kórperliche Stórungen
- Intelligenzstórungen
Krankheiten der Kinder im - keine Krankheit
Heim - Bettnássen
- Hospitalismus
- Hautallergien
- Schmieren
- Psychische Erkrankung
Kindergarten- und - keine Angaben
Schulsituation - Schulbesuch normal
- gehen nicht gern in den Kindergarten
- selbststándige Erledigung der Hausaufgaben
- Kontrolle bei den Schulaufgaben
- nicht selbststándig
Hauptsächliche Sorgen im - keine besonderen Sorgen
Heim - Erzichungsprobleme
- besondere Pflege
- Gesundheitliche Probleme
- Stottern
- besondere Fórderung
15 Bbd. S. 6.
16 Ebd.
17 Was dies genau bedeutet, ist aus der Erhebung leider nicht festzustellen.
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