8.4 Kinderheim Gamander: Vom Ferienkind bis zum „eindeutig fürsorgebedingten“
Kind
Zur „Zielsetzung des Kinderheimes und Erfassung der verschiedenen Gruppen von Kindern“
gehörte die Aufnahme von Kindern aus Liechtenstein, „...die aus irgendwelchen Gründen für
längere oder kürzere Zeit nicht bei ihren Familien sein können oder die kein richtiges Zuhause
haben. Sie sollen eine liebevolle Betreuung erhalten oder gar die fehlende ‚Nestwärme’
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finden. Dabei waren es vor allem Kinder, bei denen die Eltern im Urlaub waren oder
unehelich Geborene, die aufgenommen wurden:
Erst in den letzten beiden Jahren nahm die Aufnahme von eindeutig fürsorgebedürftigen
Kindern zu. Dies geschah, nachdem der Bedarf nach solchen Plátzen im Lande immer grósser
wurde und die Kinder zunächst in der benachbarten Schweiz Aufnahme gefunden hatten. "!!
Was hier mit „eindeutig fürsorgebedürftigen Kindern" gemeint ist kann durch die statistische
Auswertung der Jahre 1969-1972 ungeführ herausgelesen werden." Zunächst wird jedoch
die Belegung des Kinderheimes im Jahr 1971 etwas genauer dargelegt. Unter den 29 Kindern
mit lángeren Aufenthalten waren 25 solche, die zum einen vom Fürsorgeamt eingewiesen
wurden, zum anderen waren es unehelich geborene Kinder, die von der jeweiligen Mutter
#3 Des Weiteren wurden vier Kinder von Fremdarbeitern mit einer
abgegeben wurden.
Aufenthaltsbewilligung von drei Monaten im Heim versorgt. Rund 48 Kinder verweilten nur
für kurze Zeit im Kinderheim. Diese waren entweder durch eine spezielle Gegebenheit in eine
Notsituation geraten (Erkrankung/Tod der Eltern, Wohnsituation) (21 Kinder) oder die Eltern
befanden sich in den Ferien (27 Kinder)." Zum Zeitpunkt, als der Bericht verfasst wurde,
ging es auch um die Frage, inwiefern man bei dieser Praxis bleiben oder eine spezifische
Aufgabe des Kinderheimes definieren wollte.
Die Auswertung, die oben bereits besprochen wurde, heisst „Erfassung der Kinder des
Heimes per 25. Januar 1972*. Dabei wurden die Informationen von 15 Kindern, die sich zu
diesem Zeitpunkt im Heim befunden haben, erhoben. Aus den Ergebnissen konnten keine
verallgemeinerten Schlüsse gezogen werden, da jedes Kind andere, individuelle Umstànde
erlebt hatte. Jedoch zeigten die Ergebnisse, wie viel benötigte Fürsorge und
Erziehungsleistung von der Heimleiterin und deren Mitarbeitenden abverlangt wurde. Die
"HO ILAV 141/250, Bericht Kinderheim Gamander, S. 2.
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Ebd.
^?? S. 5-9 des Berichts.
^? Vg]. S. 3. Hier ist zu erkennen, dass selbst im Jahr 1971 Mütter für sich und ihre unehelich geborenen Kinder
keine andere Anlaufstelle hatten. Leider gibt es keine Altersangaben zu den Müttern.
^^ Vel. ebd.
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