Volltext: Die Entwicklung der Jugendfürsorge in Liechtenstein von 1930-1970 mit besonderer Berücksichtigung der Sozialhilfe und der behördlichen Versorgung

Chefarchitekten des Kinderdorfes Pestalozzi in Trogen, Hans Fischli, hat [...] dem 
395 : 
“> Der Bau des Heimes selbst war 
Architekten Hans Rheinberger den ersten Preis zuerkannt. 
so konzipiert, dass ein Familienbetrieb möglich war, also klein und überschaubar."? Die 
administrativen sowie die pflegerischen und haushälterischen Aufgaben wurden zwar 
aufgeteilt, jedoch war eine Trennung der letzten zwei Aufgaben eher schwierig, was sogar zur 
397 
Überlastung beitrug. ””” Die Verfügungen über die Aufnahme und Entlassung von Kindern 
sowie die generelle Administration und Buchhaltung regelte das Sekretariat des LRK. 
Ein Beispiel von 1967 zeigt, dass in den Fürsorgekommissionen auch Fälle von Kindern im 
Kinderheim behandelt wurden. In diesem Fall in Bezug auf die Frage, wie das Kind weiterhin 
versorgt werden soll. Im Protokoll heisst es, dass das Kind grosse Probleme mache, schwierig 
sei und andere Kinder zu Dummheiten anstifte. Die Eltern würden zu viel trinken, weshalb 
eine Rückkehr zu den Eltern nicht zu begrüssen sei. Ein Vorschlag eines FSK-Mitglieds war, 
das Kind bei geeigneten Pflegeeltern unterzubringen. Ein anderes Mitglied rät, den Vater mit 
einzubeziehen, da dieser an einer Schulbildung des Kindes interessiert sei und auch bis jetzt 
die Kosten für das Kind übernommen hatte. Deshalb solle er auch mitbestimmen können. 
Zudem würde ein anderes Kind mit ihm andauernd Streiche spielen, es müsse daher vielleicht 
398 
wo anders untergebracht werden. 
Ein Jahr später wurde in der FSK-Sitzung besprochen, 
dass das Kind nun mit 13 Jahren zu alt für das Kinderheim sei, „da hauptsächlich kleine 
Kinder“ beherbergt würden. In diesem Fall wurde also versucht, möglichst eine elterliche 
Instanz beizubehalten, auch wenn die Situation schwierig war. 
Die Fürsorgerin übernahm manchmal Vormundschaften, wie bspw. für ein uneheliches Kind 
aus dem Kinderheim. Die Vormundschaft wurde durch das Landgericht beschlossen." Die 
Fürsorgerin Gilgorin stattete ihrem Mündel regelmássige Besuche ab und hielt in ihren 
Berichten fest, wie es dem Kind ging. Sie schrieb in einem Bericht, dass die Pflege und 
Erziehung gut seien. Das Kind sei etwas schüchtern und die Mutter besucht es oft und 
  
??? Vgl. ebd. Schreiben des LRK Sekretárs Guido Feger an den Regierungschef vom 08.07.1964. 
396 Vgl. LLA V 141/250, Bericht Kinderheim Gamander, S. 3-4. 
??? Ebd. S. 4, es wird von ,,Konfliktsituationen* berichtet. 
?* Vel LLA V 186/4, Fürsorgekommission — Sitzungen und Protokolle, 09.06.1967, S. 2 u. 4. 
??LLA V 186/5, FSK — Sitzungen und Protokolle, 11.01.1968, S. 5. 
^? TLLA V 117/1967-B113, Vormundschafisübernahme vom 11.10.1965: Die Fürsorgerin werde ,,hiermit bestellt 
und angewiesen, diesen Minderjáhrigen zur Rechtschaffenheit, Gottesfurcht und Tugend anzuführen, den selben 
dem Stande gemäss als brauchbaren Bürger zu erziehen, vor und ausser Gericht zu vertreten, das Vermögen 
getreu und emsig zu verwalten, darüber jährlich Rechnung zu legen und sich in allem nach Vorschrift der 
Gesetze zu benehmen“. 
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