7.3 Die Säuglingsfürsorge und Mütterberatung: die Arbeit der Säuglingsfürsorgerinnen
Die Säuglingsfürsorge und Mütterberatung als Teil des LRK wurden im Jahr 1946 gegründet.
Ihre Mitarbeiterinnen waren in den Kinderheimen tätig, weshalb hier noch kurz auf diese
eingegangen wird. Es gab bereits in den 1930er Jahren Säuglingsfürsorgerinnen. Die beiden
Landeszeitungen schrieben die Stelle am 19.11.1931 aus.”
Ziel war es, Müttern mit
Neugeborenen kostenlose Beratung in Sachen Erziehung, Pflege und Hygiene zu bieten. "!! Da
die Sàáuglingsfürsorgerin Liechtensteinerin sein sollte, war es schwierig, eine geeignete
Kandidatin zu finden. Zudem musste sie zunächst einen Kurs absolvieren, bevor sie die Stelle
antreten konnte. In der einjährigen Übergangszeit übernahm deshalb die aus Feldkirch
stammende Emma Ihler die Stelle als Säuglingsfürsorgerin, bis Pia Wohlwend ihre Stelle
antrat. Die Sprechstunden wurden mittwochs (Unterland in Eschen) und donnerstags
(Oberland in Vaduz) abgehalten und später auch noch in andere Gemeinden erweitert. Die
Säuglingsfürsorgerin absolvierte zudem hunderte von Hausbesuchen alleine." So waren es
im Jahr 1939 insgesamt 2006 Hausbesuche und 1353 Fürsorgebesuche.? Seit 1966 waren
sogar zwei diplomierte Sáuglingsfürsorgerinnen im Land tátig. In den 1960er Jahren wurden
von ihnen pro Jahr bis zu 4000 Hausbesuche absolviert. ^"
Die Sàuglingsfürsorgerin war dafür zustándig, bei Familien mit kleinen Kindern nach dem
Rechten zu sehen und auf allfällige Missstände hinzuweisen. So gab es den Fall, dass die
Säuglingsfürsorgerin einer Mutter nahe legte, ihre kleinen Kinder besser und regelmässiger zu
beaufsichtigen:
Sie solle nicht die Kinder oft ganze halb Tage unbeaufsichtigt lassen, Frau [x] gehe nämlich oft
aufs Feld und auf Taglohnarbeiten und da sei es schon vorgekommen, dass sie z.B. ihr jüngstes
einige Monate altes Kind in einem traurigen Zustand einfach liegen liess, umgeben von
Fliegen, in einem halbverfaulten Laubsack, nass u.s. w, P
Die ermahnte Mutter beschimpfte darauf die Sáuglingsfürsorgerin und hegte den Verdacht,
die Nachbarn könnten sie bei der Säuglingsfürsorgerin angezeigt haben. Die
Säuglingsfürsorgerin bestritt dies und erfragte die Regierung, man móge die besagte Frau
darauf hinweisen, dass sie als Sáuglingsfürsorgerin nur ihre Pflicht getan habe und die
?? Vgl. Liechtensteiner Nachrichten: Kundmachung Stelle Sáuglingsfürsorgerin, Nr. 133, 18. Jg., S. 4 u.
Liechtensteiner Volksblatt: Ste/len-Ausschreibung, Nr. 137, 65 Jg., S. 8, 19.11.1931.
?! Vgl. LLA RF 122/521, Sáuglingsfürsorgestellen-Einrichtung und Sauglingsfürsorgerinnen-Ausbildung,
1931-1932 und Jubiláumsschrift 25 Jahre LRK, S. 13.
?? Vgl. LLA RF 122/521, Sáuglingsfürsorgestellen-Einrichtung und Sauglingsfürsorgerinnen-Ausbildung,
1931-1932.
?5 Vgl. LLA RF 192/126/1, Fürsorgerin Wohlwend Pia — Tátigkeitsbericht, 1939.
? Vgl. Jubilaumsschrift 25 Jahre Liechtensteinisches Rotes Kreuz, S. 13-14.
?^LLA RF 164/162, Beschimpfung der Sáuglingsfürsorgerin, 16.09.1936.
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