Volltext: Die Entwicklung der Jugendfürsorge in Liechtenstein von 1930-1970 mit besonderer Berücksichtigung der Sozialhilfe und der behördlichen Versorgung

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getragen werden kónnen.^ Betreffend Kinder im Kinderheim übernahm die zuständige 
Gemeinde (Wohngemeinde der Eltern) die Kosten.” 
In einer Sitzung behandelte die Kommission u.a. den Fall eines Mannes, der einige uneheliche 
Kinder habe, z.T. im Ausland, für die er nicht aufkomme. In Korrespondenz mit der Behörde 
im Ausland soll versucht werden, den Mann zur Verantwortung zu ziehen. Die 
Säuglingsfürsorgerin sollte zudem bei einer Frau eine Kontrolle durchführen, die nicht 
haushalten könne und die Kinder schlecht versorge, obwohl sie in der Mütterschule St. Gallen 
war. Es könne jedoch sein, dass die Frau die Sáuglingsfürsorgerin nicht einlasse.^? In einem 
anderen Fall solle sie bei einer anderen Frau, die ihre Kinder schlecht versorge, versuchen, 
. . . . 257 
diese „ein wenig zu beeinflussen.“ 
An allen Sitzungen war mindestens eine Frau vorhanden, oft jedoch mehr. Aus einem Bericht 
eines Gemeindevorstehers geht hervor, dass er besonders dankbar für die Mitwirkung der 
Frauen in den FSK-Sitzungen war.”® 
Er sah im Zuge ihrer aktiven Mitarbeit auf 
Gemeindeebene Anstoss dafür, dass das Engagement der Frauen sich als ,,Schrittmacher für 
die Einführung des Frauenstimmrechtes in weiteren óffentlichen Angelegenheiten in 
« 23 erweisen könnte. Die für so kleine Dörfer doch recht hohe Anzahl an 
Liechtenstein 
besprochenen Fällen zeigt, dass ein Bedürfnis vorhanden war, die gemeindeinternen Fälle in 
einer Kommission behandeln zu können. Die Verschiedenheit der Fälle, wie Alkoholsucht, 
Geisteskrankheit, uneheliche Kinder sowie wirtschaftliche Hilfe in Krankheitsfällen oder für 
den Unterhalt zeigen die Vielfältigkeit und auch die umfassenden Möglichkeiten der FSK. 
Die meisten Fälle befassten sich mit Alkohol-Problemen. Die einzelnen Fälle wurden zum 
Teil vom Amtsleiter Westmeyer vorgetragen, aber auch von den Fürsorgerinnen oder von 
Ärzten. Schwierige Familienverhältnisse wurden ebenfalls behandelt und es wurde versucht, 
sich vor Ort ein Bild zu machen. Der Gemeindevorsteher sah bei Fällen, die ein Eingreifen 
der Fürsorgerinnen oder des Amtes nicht benötigten, oft nach den Rechten, was die direkte, 
individuelle Fürsorge im Kern traf, da der Vorsteher im Dorf bekannt war und die meisten 
Leute persönlich kannte. Des Weiteren wurde ersichtlich, dass Kinder neben dem LRK- 
Kinderheim oft in der Jupident, dem Kinderheim St. Johann in Klingau, im Chindehuus 
  
?! Vel. LLA V 186/4, FSK-Protokoll vom 29.09.1967, S. 5-6. 
?5 Vel. ebd. FSK-Protokoll vom 07.12.1967, S. 2. 
#6 Ebd. FSK-Protokoll vom 13.12.1967, S. 4. 
? Vel. LLA V 186/5, Protokoll vom 15.01.1986, S. 2. 
?* Vel LLA V 186/96, FSK-Tagungsprotokolle, ..Die Fürsorge aus Sicht der Gemeinde * — Referat Vorsteher 
Schádler, 1969, S. 2. 
29 Ebd. 
„49 -
	        

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