ein Amtsleiter in aller Öffentlichkeit in solch kritischer Weise ein staatliches System
hinterfragte.
6.3 Die Arbeit der Fürsorgekommissionen
Im Jahr 1967 fanden die ersten FSK-Sitzungen statt. Insgesamt wurden 25 Sitzungen in allen
Gemeinden abgehalten, wobei ca. vier bis fünf Sitzungen in verschiedenen Gemeinden alle
drei Monate abgehalten wurden. Am 5. April 1967 traf sich die FSK zur 1. Sitzung. In dieser
Sitzung ging es gemäss der Einladung um eine allgemeine Besprechung zur Tätigkeit der
Fürsorgekommission.”” Leider wurde erst die Sitzung vom 3. Mai protokolliert; es wurden
erste Fälle besprochen, bei denen es um wirtschaftliche Fürsorge (vor allem bei Familien, in
denen ein Elternteil nicht im Haushalt leben kann, wegen Einweisung in ein Heim oder in
eine Arbeitsanstalt oder ins Gefängnis), Familienfürsorge, Altenhilfe und
Vormundschaftsangelegenheiten ging. Zudem wurden Unterstützungen und Übernahmen vom
LRK behandelt, diverses zu Leuten in den Bürgerheimen und Kindern im Kinderheim (vor
allem solche, die Schwierigkeiten machten oder wo es um die Übernahme der
Unterhaltskosten ging, dabei war die Wohnortgemeinde der Eltern für das jeweilige Kind
zuständig). Zudem wurde die Aufsicht des Vermögens von Menschen in den Bürgerheimen,
die Übernahme deren Arztkosten sowie der Eingriffsfürsorge behandelt.
Im Folgenden werden kurz einzelne Fälle skizziert, die in den FSK-Sitzungen 1967 bis 1968
in verschiedenen Gemeinden vor allem in Bezug auf Kinder und Jugendliche besprochen
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wurden.
In den Protokollen wurden einige verschiedene Fälle behandelt, die sowohl von
den Fürsorgerinnen als auch vom Amtsleiter oder von Ärzten vorgetragen wurden. So bspw.
der Fall einer trinkenden und „unsittlich“ lebenden Frau, deren Tochter nach Ansicht der FSK
am besten in ein Internat gebracht würde, um vom schlechten Einfluss der Mutter
wegzukommen und um „unter strengere Kontrolle gebracht zu werden.^?? Die
Fremdplatzierung wurde hier, wie auch in ähnlichen Fällen“”, als aktives Mittel zur
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„Bewahrung“ der Tochter vor dem angeblich schlechten Einfluss der Mutter gefordert. Aber
?7 Vgl. LLA V 186/4, Fürsorgekommission — Sitzungen und Protokolle, 1967, Einladung vom 30.03.1967.
?* Diese Auswahl wurde getroffen, da es sich dabei um die ersten zwei Jahre handelt. Zudem waren die Jahre
1968-1972 erst im Endstadium dieser Arbeit verfügbar, weswegen die Beschránkung auf diese Jahre fiel.
??LLA V 186/4, FSK-Protokoll vom 21.09.1967, S. 1.
?? Vg] bspw. LLA V 186/5, FSK-Protokoll vom 11.01.1968, S. 3. In diesem Fall übernahm die Gemeinde einen
Teil der Heimkosten, der Rest musste von einem Elternteil getragen werden.
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