Volltext: Die Entwicklung der Jugendfürsorge in Liechtenstein von 1930-1970 mit besonderer Berücksichtigung der Sozialhilfe und der behördlichen Versorgung

202 Im Antwortschreiben vom 21.09.1966 ist 
den Batliner im September 1966 erhalten hatte. 
Batliner erfreut über die positive Resonanz, die das Gesetz, welches dank der Hilfe von 
Hunziker überhaupt entstanden ist, erhalten hat. 
Das positive Echo über das neue Sozialhilfegesetz wurde auch in den Zeitungen verbreitet. So 
schrieb der „Tages-Anzeiger“ am 30.10.1965 bereits über den Bericht und Antrag der 
Regierung: 
Die Fürsorge erfolgt in den Formen der wirtschaftlichen und der persönlichen Hilfeleistung. 
Die Wohlfahrtspflege umfasst die Vorsorge und die Massnahmen zur Förderung einer 
wirksamen Sozialarbeit sowie zur Koordination der privaten und Öffentlichen 
Fürsorgeeinrichtungen. ^? 
Am 18.12.1965 titelte eine Kolumne des ,,Schwyzer Volksfreunds": ,,FL-Fortschrittliches 
Land". Die Begeisterung über das liechtensteinische Sozialhilfegesetz sei gross, vor allem im 
Bezug darauf, dass ab nun das Wohnortprinzip gelte. Zwar hátten die Schwyzer auch erst ein 
neues Gesetz lanciert, jedoch findet der Autor, dass „...wir immer noch krampfhaft am höchst 
ungerechten, veralteten, längst überholten Heimatprinzip [hängen], belasten und entvölkern 
« 204 
damit unsere mehr und mehr dahinsiechenden Berggemeinden... Diese würden den 
reicheren Talgemeinden so noch mehr Geld geben. 
Im Artikel in der Schweizerischen Juristenzeitung erwähnt BERNHARD SCHNYDER die 
inhaltliche Wichtigkeit und die essentielle Beteiligung zweier Schweizer Juristen." 
SCHNYDER würdigt die Sprache und Terminologie des Gesetzes und weist auf das 
26 In der im liechtensteinischen 
grundlegende ,Subsidiaritátsprinzip" aus Artikel 10 hin. 
Gesetz ausgearbeiteten „persönlichen Fürsorge“ stellt für SCHNYDER den „Kerngedanken“ des 
Gesetzes dar. In Bezug auf die Veränderungen in den Fürsorgefällen formuliert er treffend, 
dass ,,die ,Wohlstandsverwahrlosung die traditionelle Armenverwahrlosung abgelóst hat. ^" 
Seine Manifestation erhielt Anton. HUNZIKER mit seiner Schrift ,,Kantonales Recht im 
Wandel“, in der er sich mit der Loslósung vom Begrnff ,Fürsorgerecht hin zu 
  
?? Vgl LLA RF 296/72/3/1, Brief von Hunziker an Batliner vom 15.09.1966. Darin schreibt Hunziker: ,.Es freut 
mich, dass die gesetzgebensche Tat Ihrer Regierung in der Schweiz eine erfreuliche Beachtung findet.“ 
203 Tages-Anzeiger: Umfassendes Sozialhilfegesetz Liechtensteins, 30.10.1965. 
?! Schwyzer Volksfreund: FL-Fortschrittliches Land, 18.12.1965. 
> vel. Schnyder, Bernhard: Schweizerische Juristenzeitung. Nr. 15, 01.08.1966, 62. Jg. 
?* Schnyder, Bernhard: Das neue liechtensteinische Sozialhilfegesetz. In: Schweizerische Juristenzeitung: Nr. 
15, 1.08.1966, 62. Jg, hrsg. v. Oftinger, K. et al., Zürich 1966, S. 229. 
77 Ebd. S. 230. 
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