Masterarbeit Entwicklung Jugendfürsorge FL Manuela Nipp
Kanton Zürich obligatorisch.” Da die liechtensteinische Lage sich nicht mit derjenigen in
Zürich vergleichen lásst, 1st es schwer hier Parallelen zu ziehen. Bspw. wurde in Liechtenstein
die allgemeine Schulpflicht bereits 1805 eingeführt, es kamen aber im lándlichen Milieu und
alleine schon wegen der Kleinheit des Landes keine grossen sozialreformerischen oder
pádagogischen Strómungen auf. Ein Bürgertum im stádtischen Sinne gab es nicht, da keine
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Stadt vorhanden war. ^" Der Bezug kann allein durch die Arbeit von Schweizer Pádagogen
und Juristen an den liechtensteinischen Gesetzen gezogen werden.
P5 Ebd. S. 42-43.
1° Die liechtensteinische Bevólkerung betrug 1812 knapp 5800, 1874 ca. 7500 und 1921 ca. 8850 Einwohner.
Heute sind es um die 36'000. Vgl. dazu Vogt, Paul: Bevólkerung. In: HLFL, Bd. I, S. 93.
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