Volltext: Die Entwicklung der Jugendfürsorge in Liechtenstein von 1930-1970 mit besonderer Berücksichtigung der Sozialhilfe und der behördlichen Versorgung

Anlässlich der Lehrerkonferenz vom 11.12.1945 hielt LENZLINGER einen Vortrag zum Thema 
„Jugendschutz und Jugendgerichtsbarkeit“. !°* Spannende Aussagen wurden aus den Fragen 
des Vortragspublikums festgehalten, vor allem der Vorschlag des Pfarrers Schlatter, ob wegen 
des Mangels an „mütterlicher Aufsicht“ durch die tägliche Fabrikarbeit der Mütter kein 
Kinderhort eingerichtet werden könne. Zudem machte der Lehrer Egon Kranz auf die 
„Gefahren der Erziehung Jugendlicher in Armenhäusern aufmerksam. Herr Regierungschef 
erwiedert[sic!], dass er die Schaffung eines staatlichen Waisenhauses in Erwägung ziehe.“ !° 
Die Quelle lässt Fragen offen, zwar liegt hier eine Aussage des Regierungschefs vor, jedoch 
lassen sich in keinen Regierungsdokumenten weitere Informationen zu Gesetzesentwurf von 
LENZLINGER und weiteren Vorstössen, bspw. für ein Waisenhaus oder Kinderhort, auffinden. 
Die Quellenlage ist ebenfalls betreffend den weiteren Verlauf unklar, da der Entwurf nicht 
einmal im Landtag behandelt wurde. Zumindest wird er als Grundlage für das 
10% Der Grund fur die Nichtumsetzung des 
Jugendwohlfahrtsgesetz von 1958 genannt. 
Entwurfs ist daher leider unklar, da weder spezifische Akten noch Landtagsprotokolle 
Aufschluss über diese Entscheidung geben. Der Bericht und Antrag an den hohen Landtag 
von 1945/1946 hätte eventuell Klarheit gebracht, jedoch ist dieser nicht auffindbar. 
Wahrscheinlich fehlte es, wie schon in den Entwürfen zuvor, an finanziellen Mitteln. 
4.2 Das Jugendwohlfahrtsgesetz von 1958 
Ein Jahrzehnt nach LENZLINGERS Arbeit verfasste der damalige Kantonsrichter Dr. Jur. Jakob 
EUGSTER, unter anderem Präsident des liechtensteinischen Obergerichts, das 
Jugendwohlfahrtsgesetz (JWG). Dieses, auf dem Entwurf von LENZLINGER basierende, 
Gesetz wurde 1958 genehmigt und ab 1959 umgesetzt. In einer Korrespondenz von März 
1955 wendet sich der liechtensteinische Schulkommissar Meier an EUGSTER: ,|Ich freue mich 
sehr, dass unser Jugendgesetz endlich in Angriff genommen wird und dass gerade Sie, Herr 
Doktor, mit seiner Ausarbeitung betraut wurden. Sie kennen ja unsere Verháltnisse und 
.. . . : 107 
Bedürfnisse, wie kaum ein anderer.* 
  
10 vgl. LLA V 8/575, Protokoll der Amtlichen Lehrerkonferenz vom 11.12.1945. 
105 
Ebd. S. 4. 
V? Vel. folgendes Kapitel. 
VU" LLA V 8/520, Jugendgesetz, Entwurf Dr. Eugster, Brief vom 24.03.1955 vom Schulkommissariat 
Liechtenstein an Dr. Eugster (die Unterschrift ist abgeschnitten, es muss sich aber um Schulkommissar Rudolf 
Meier handeln). 
-22-
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.