Volltext: Die Entwicklung der Jugendfürsorge in Liechtenstein von 1930-1970 mit besonderer Berücksichtigung der Sozialhilfe und der behördlichen Versorgung

beschreibt LENZLINGER drei Ursachen der Jugendkriminalität. Für ihn ist zum einen die 
Vererbung ein Grund, da vor allem bei Alkoholkranken in der Familie vermehrte Fälle von 
Kriminalität bei Jugendlichen auftreten. Zum anderen sei schlechte Erziehung „ein überaus 
«?! Zudem weist LENZLINGER darauf hin, dass vor 
üppiger Nährboden der Jugendkriminalität. 
allem Waisen durch die fehlende Erziehung und Beziehung zu Eltern besonders häufig 
Straftaten begehen würden. Diese eugenische Denkweise und die Verbindung von schlechter 
Erziehung und „schlechtem“ Erbgut war zu dieser Zeit keine aussergewôhnliche 
Angelegenheit, was auch später noch anhand des st. gallischen Modells erläutert wird. Die 
Frauenarbeit in den Fabriken war ihm ebenfalls ein Dorn im Auge: „Vom kriminalpolitischen 
Gesichtspunkt aus betrachtet, ist deshalb auch die Fabrikarbeit der Mütter, wie jede andere 
Arbeit, welche die Mütter vom Hause und von den Erziehungsaufgaben wegzieht, zu 
bedauern.“ 
Zu guter Letzt sei eine schlechte Kameradschaft für LENZLINGER ebenfalls 
Grund dafür, dass Jugendliche unter schlechtem Einfluss zu Verbrechern würden. Interessant 
ist auch der Einbezug des Einflusses neuer Medien, welche die Jugendlichen verderben und 
verführen würden, wie beispielsweise das Kino (Sozialdramen, Kriminalabenteuer), Kioske 
und Detektivromane."^ Als letzten negativen Einfluss nennt LENZLINGER den Krieg, wodurch 
viele Kinder keine váterliche Autoritát im Hause hátten und die Mütter oft zur Fabrikarbeit 
eingesetzt würden. 
LENZLINGER führte schon damals den Vorschlag einer der Fürsorgekommission ähnlichen 
Jugendschutzkommission ein. Die ,, Amtliche Jugendschutzkommission" beinhaltete ebenfalls 
wie andere Kommissionen und Vorstánde Frauen, was LENZLINGER besonders betont: 
Bemerkenswert ist, dass auch Frauenspersonen Mitglieder sein kónnen und auch wirklich 
sozusagen in jeder Kommission vertreten sind. Dieser Beizug von Frauenspersonen verfolgt 
den Zwecke, ihnen solche Fälle der gefährdeten oder gefallenen Jugend (weiblichen Jugend) 
zur besonderen Kontrolle und Erledigung überweisen zu können, welche nach ihrer Eigenart 
und nach dem Verumstándigungen[sic!| des Einzelfalles passender durch Frauenspersonen 
gelóst werden. 
Und weiter: „Weil im Besonderen für die Lösung gewisser Aufgaben gegenüber 
schutzbedürftigen oder straffälligen Mädchen gut geeignet, soll auch ein weibliches Mitglied 
in die Jugendschutzkommission gewählt werden.“ Die Jugendschutzkommission soll vor 
allem initiativ agieren und kann Vormundschaftsentzug oder Strafrechtliches beantragen und 
  
" LLA V 8/520 Motivenbericht Lenzlinger, S. 6. 
” Ebd. S. 7. 
?* Vgl. ebd. S. 10. Detektivromane würden die Jugendlichen in das Metier der Verbrechen geradezu einführen. 
?' Ebd. S. 13 
?? Ebd. S. 15. 
-20-
	        

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