Volltext: Die Entwicklung der Jugendfürsorge in Liechtenstein von 1930-1970 mit besonderer Berücksichtigung der Sozialhilfe und der behördlichen Versorgung

Metallindustrie (Scana, Maschinenbau Hilti, Hoval etc.) profitierten von der 
Kriegskonjunktur, da sie Kriegsgerát produzierte." Das Wachstum in der Nachkriegszeit 
hängt vor allem damit zusammen, dass zwei neue Bereiche eingeführt wurden: die Industrie 
und die Finanzdienstleistungen. Die Landwirtschaft wurde in den Hintergrund gedrängt und 
Liechtenstein verlor den Charakter eines armen Agrarstaates und entwickelte sich zu einem 
prosperierenden Wirtschafts- und Dienstleistungsstaat. Ermöglicht wurde dies auch durch ein 
neues Steuersystem und das 1926 eingeführte Personen- und Gesellschaftsrecht PGR.?? Für 
MERKI sind zwei Faktoren entscheidend für den wirtschaftlichen Aufschwung: 
..das Outsourcing staatl. Aufgaben und die Kommerzialisierung der Souveränität. Der 
Kleinstaat Lie. konnte eine Reihe öffentl. Aufgaben zu günstigen Konditionen an seine 
Nachbarstaaten auslagern, [...] Ausserdem nutzte Lie. im Rahmen des internat. 
Standortwettbewerbs wirtsch. Móglichkeiten souveräner Staaten.” 
Der wirtschaftliche Wandel war für die weitere Entwicklung im liechtensteinischen 
Sozialwesen — wie auch in anderen Bereichen — relevant, da sich dadurch andere und vor 
allem fortschrittlichere Móglichkeiten boten, die zuvor aufgrund fehlender finanzieller Mittel 
nicht umgesetzt werden konnten. Für MERKI wáre das ,,Wirtschaftswunder Liechtenstein? 
ohne den Zollvertrag von 1924, dem Schweizer Franken sowie ohne das liechtensteinische 
Steuersystem und das PGR nicht zustande gekommen. 
2.2 Polizeiordnungen, ,,Spend* und das Armengesetz von 1869 
Die Armenfürsorge in Liechtenstein gehôrte bis in die zweite Hálfte des 19. Jahrhunderts in 
den Aufgabenbereich der Kirche und der Gemeinde, aber auch der Familie und 
Nachbarschaft. In den kleinen Pfarrgemeinden gab es bspw. freiwillige Armenspenden. In der 
Polizeiordnung von 1577 heisst es: 
Was die inlándischen Bettler angeht, insonderheit solche, die sich Alters und Krankheit halb 
nicht mehr ernähren können, soll die Gemeinde, in die sie gehören, dieselben erhalten, und 
würde die Spende nicht soviel ertragen, soll alle Sonn- und Feiertage der Pfarrer auf der 
Kanzel der Armen gedenken und der Spendmeister mit einem offenen Schüsselchen Almosen 
sammeln in der Kirche und jeder gebe nach seinem Willen. Der Armen und Presthaften sich 
anzunehmen und sie geziemend zu versorgen, wird jeder Gemeinde empfohlen, und alle 
werden aufgefordert, bei Christenpflicht, solchem gottgefälligen Werke nachzukommen.” 
  
P Vgl. Merki, Wirtschaft. In: HLFL, Bd. II, S. 1066. 
? Vel. ebd. S. 1065-1066. 
*! Ebd. S. 1067. 
? Merki, Wirtschafiswunder, S. 237. 
? Kaiser Peter, Geschichte des Fürstentums Liechtenstein nebst Schilderungen aus Churrátiens Vorzeit. Zweite, 
verbesserte Auflage, besorgt von Büchel, Johann Baptist, Vaduz 1923, S. 391. 
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