VU überbot die FBP bei den Rabatten als auch bei der Anpassung. Der Wunsch nach der
grossen Steuerreform mit der allgemeinen Einkommenssteuer konnte erneut nicht
eingelöst werden. Das Thema Steuergerechtigkeit, welches mit dieser Steuer verbunden
war, trat in den Hintergrund. Der Staatshaushalt rückte wegen der Couponsteuer ein
wenig mehr in den Mittelpunkt. Sorgen um die Finanzen der Gemeinden überwogen
jedoch. Neu war die Thematisierung des Gefälles zwischen natürlichen und juristischen
Personen, welches aber nicht vertieft wurde. Die 60er waren wieder geprägt von einer
Zusammenarbeit beider Parteien. Johann Beck vertrat mehr die Anliegen der Arbeiter und
nicht der Partei. Das betonte er explizit. Alois Vogt unterstützte mehrmals die
Argumentation der Regierung, und Gustav Ospelt, Abgeordneter der FBP, kritisierte als
einziger die Couponsteuer. Zur Entlastung der Kleinverdiener und der Ehegatten äusserte
sich ein breiteres Spektrum an Abgeordneten. Ein Kontrast dazu bildete die Diskussion bei
der Couponsteuer, welche fast ausschliesslich von Ivo Beck und Ernst Büchel geführt
wurde. Eine Kommissionsbildung fand bei der Teuerungsanpassung nicht statt. Anders bei
der ersten Revision von 1960, als die Vorlage durch die Finanzkommission in ständiger
Arbeit war. Alois Vogt wünschte zwar eine Sonderkommission einzusetzen, man begnügte
sich jedoch die Vorlage für die Korrekturen zurück an die Regierung zu geben.
7.4 Der Finanzausgleich und die zweite grosse Reform
1969
Danach blieb drei Jahre lang das Steuergesetz unangetastet. 1969 begann ein neuer
Abschnitt liechtensteinischer Politik. Die nächsten Jahren waren geprägt von
Auseinandersetzungen und Veränderungen. Die Initiative der Vaterländischen Union zum
Finanzausgleich zwischen den Gemeinden und die Wahlen ein Jahr später markierten
einen Wendepunkt.
7.4.1 Die Initiative der VU zum Finanzausgleich
Am 23. Mai 1969 leitete Landtagspräsident Alexander Frick die Debatte ein. Die Initiative
wurde in der Budgetsitzung vom 20. Dezember 1968 eingereicht. Die Regierung hat am 8.
Mai 1969 eine Stellungnahme dazu abgegeben und einen Gegenvorschlag gemacht. 238
Vizelandtagspräsident Franz Nägele (VU) begründete als erstes in einer länger Rede den
Vorschlag: man wolle einen gerechteren Ausgleich zwischen den Gemeinden schaffen und
238 Vgl. Vogt: 125 Jahre Landtag, S. 247.
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