Rentnersteuer umbenannt wurde, war heikel. Man unterliess es darüber genauer zu
debattieren und verschob den umstrittenen Vorschlag von Hans Gassner in die
Kommission. In der dritten Lesung erklärte der Regierungschef kurz, man sei bei der alten
Regelung geblieben und den Sorgen des Abgeordneten werde durch die
Steuerverwaltung begegnet.
Ein Aspekt, der überraschend selten angesprochen wurde, waren die finanziellen
Konsequenzen für den Staatshaushalt. Möglich, dass diese gering waren, wie zum
Beispiel bei der Besteuerung der Landwirtschaft. Man verwies oft auf die Gefahren für
Gemeinden, aber ohne Angaben von Zahlen. Speziell der Finanzausgleich blieb in den
folgenden Jahrzehnten umstritten. Von möglichen Mehreinnahmen redete man kaum.
7.3 Ruhige 60er Jahre
Das Steuergesetz erfuhr 1962 und 1963 kleinere Korrekturen. 1964 behandelte man das
Steuergesetz über das PGR. Die Diskussion darüber subsumierte man unter dem
Gesellschaftswesen. Die nächste Steuerdebatte fand im November 1965 statt. Die
Anfänge der 60er Jahre waren gekennzeichnet durch die Auseinandersetzungen über die
Familienzulagen und Steuerrabatte zwischen der VU und der FBP.220 Der Wunsch der VU
die Zulagen weiter zu erhöhen, wurde durch Mehrheitsbeschluss der FBP abgelehnt. Die
Minderheitspartei lancierte ihren Vorschlag als Volksabstimmung. Nach anfänglicher
Ablehnung, unterstützte die FBP später das Anliegen. Das Volk stimmte Mitte 1965 mit
grosser Mehrheit für die Erhöhung.??1
7.3.1 Die erste Teuerungsanpassung
Der Auftakt der Gesetzesänderung von 1965 bildete eine Anfrage von Johann Beck (VU)
einen Monat vorher. Er verwies „im Interesse der Arbeiterschaft“ und dem
Arbeitnehmerverband auf eine Steuervorlage, die vor fast einem Jahr den Parlamentariern
zugestellt aber nicht behandelt worden war. Man meinte, die eingetretene Teuerung von
18 Prozent seit 1961 sei eingetreten und Arbeitnehmer seien in eine höhere Progression
geraten. Auf der anderen Seite habe die Kaufkraft nicht zugenommen. Damit zahle der
Arbeitnehmer mehr steuern. Beck schloss: „Ich finde diesen Zustand heute als absolut
untragbar und ungerechtfertigt und möchte schon ersuchen, dass diese Gesetzesvorlage
220 Vgl. Ltp vom 30.1.62.
221 Vogt: 125 Jahre Landtag, S. 246.
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