Regierungschef Frick redete kurz von einem Einnahmenzuwachs aufgrund der derzeitigen
Entwicklung, ohne konkreter zu werden, und verwies auf die Möglichkeit für Gemeinden
durch den neuen Mechanismus mehr aus dem Finanzausgleich zu bekommen.219
7.2.4 Fazit
Die Reform von 1960 war ein grosser Schritt in der Steuergesetzgebung nach dem
zweiten Weltkrieg. In den Debatten zeigten sich Sorgen, Nöte und Hoffnungen von
Verbänden, Gemeinden, Regierung und Parlament. Die Protagonisten der
Gesetzesänderung waren der Regierungschef, Vizelandtagspräsident und Abgeordneter
Ernst Büchel, der ab der zweiten Lesung die Kommission vertrat und die Rolle des
Sprechers einnahm. Eingaben von Johann Beck, Hans Gassner und Alois Öhri waren
eher punktuell. Martin Risch als Landtagspräsident moderierte zwar, kommentierte aber
fast nie inhaltlich.
Regierungschef Alexander Frick und Alois Vogt verteidigten zusammen gegen die Kritiken
an der Vorlage. Die Parteien arbeiteten zusammen. Alois Vogt mahnte disziplinierend zu
Beginn der Reform, man solle mit neuen Vorschlägen zurückhaltend sein. Parlamentarier
nahmen nie Bezug auf die Partei und grenzten auch nie von einander ab. Die Sorge um
die Meinung und die Zustimmung der Bevölkerung war gross. Man war sich bereits zu
Beginn einig, die Vorlage vor die Wahl des Volkes zu stellen. Dadurch war diese Vorlage
bei einer Volksabstimmung mit Sicherheit dabei.
Es bestanden Fronten zwischen den Verbänden und der Regierung respektive dem
Parlament. Die Politik war stark bemüht alle Gruppen zufrieden zu stellen, wie bei der
Besteuerung der Landwirtschaft oder der Ehegatten. Den Anliegen des Arbeiterverbandes
schenkte man besonders Beachtung. Beim Thema Alkoholsteuer herrschte durcheinander.
Man lies sogar schriftlich und geheim abstimmen und vermied mögliche Eskalationen.
Eine wichtige Rolle bei dieser Vorlage nahm die Kommission ein. Die Referenzen auf die
Vorarbeit der Kommission zeigen, dass viele Teile der Steuerdiskussion vorweggenommen
wurden. Die ungelösten Probleme sprach man im Landtag an und stellte sie zur
Diskussion. Den Vorschlägen der Kommission stimmte das Parlament in der Regel zu, mit
keinen oder wenigen Kommentaren. Ein gutes Beispiel war der Sozialfonds für
Gesellschaften, der in der dritten Lesung erst zur Behandlung kam.
Zu den umstrittensten und grössten Themen gehörten die Landwirtschaft, die
Ehegattenbesteuerung und die Alkoholsteuer. Die Aufwandsteuer, welche zur
219 Ltp vom 30.1.61, S. 385-386.
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