Arbeitsbeschaffungsreserven, welche die Schweiz seit 1951 kannte. Man formulierte es
als eine Kann-Bestimmung für die Regierung, welche durch Verordnung bestimmt würde.
Vizepräsident Alois Vogt verwies, etwas diffus, auf den Zweck des Fonds, Rückschläge
aufzufangen. Er referenzierte auf die Krise der Dreissigerjahre, und sagte, dass die
Methoden zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit in dieser Zeit nicht wiederholbar seien. Er
stellte sogar Antrag für eine Erweiterung der Abzüge auf Reserven für Forschung und
Entwicklung: „Diese Industrien und grösseren Gewerbebetriebe müssen wir befähigen,
zweckgebundene Rücklagen anzulegen, damit sie den wirtschaftspolitischen Aufgaben
gerecht werden können.‘216 Er stufte diese Sorte Rücklagen wichtiger ein als die anderen,
räumte aber ein, dass die Öffentlichkeit anders urteilen könne. Dazu sei eine Limite nötig,
damit die Betriebe nicht den gesamten Ertrag steuerfrei bekommen. Regierungschef Frick
teilte diese Sorge, hielt sich aber insgesamt zurück. Er erläuterte verschiedene Kriterien
für die Limite und einige positive Effekte. Meldungen kamen keine aus dem Parlament. Die
Abstimmungen verliefen positiv.217
Als letztes grosses Thema kam der Finanzausgleich unter Artikel 127 zur Diskussion. Es
gab keine Überraschungen. Büchel erläuterte die Kriterien und Bestimmungen nicht mehr,
las jedoch den Gesetzestext dazu vor. Neu war eine gestufte Bezuschussung bei
erhöhtem Gemeindesteuerzuschlag. Die gesamte Berechnung war kompliziert. Der Anteil
für die Gemeinden setzte sich aus fünf Quellen zusammen: Vermögens- und
Erwerbssteuer, Rentnersteuer, Grundstücksgewinnsteuer, Kapital- und Ertragssteuer, die
besonderen Gesellschaftssteuern und die Motorfahrzeugsteuer. Das Ergebnis der
Abstimmung ergab nüchtern Annahme mit Stimmenmehrheit. 218
Neben den umstrittenen Themen waren viele Artikel der Vorlage angenommen worden
ohne weitere Meldungen ausser den Erläuterungen von Ernst Büchel. Insgesamt war man
sich in der dritten Lesung einig gewesen. Vizepräsident Alois Vogt stellte diesmal
ordnungsgemäss den Antrag die Vorlage dem Volk vorzulegen. Das wurde einstimmig
beschlossen. Ernst Büchel schloss mit einer kurzen Rede eine der grössten
Steuerreformen in Liechtenstein. Wahrscheinlich um der Vorlage für die kommende
Abstimmung Vorschuss zu geben, sagte er, dass der Steuersatz, der im Budget
festgesetzt wird, vermutlich nicht erhöht werde. Der Steuerausfall, der vor allem die
Gemeinden treffe, werde mit einem Mehrertrag aus der Gesellschaftssteuer ausgeglichen.
216 Ltp vom 30.1.61, S. 376.
217 Ltp vom 30.1.61, S. 375-378.
218 Ltp vom 30.1.61, S. 382-383.
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