Volltext: Reden über das Geld

Arbeitsbeschaffungsreserven, welche die Schweiz seit 1951 kannte. Man formulierte es 
als eine Kann-Bestimmung für die Regierung, welche durch Verordnung bestimmt würde. 
Vizepräsident Alois Vogt verwies, etwas diffus, auf den Zweck des Fonds, Rückschläge 
aufzufangen. Er referenzierte auf die Krise der Dreissigerjahre, und sagte, dass die 
Methoden zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit in dieser Zeit nicht wiederholbar seien. Er 
stellte sogar Antrag für eine Erweiterung der Abzüge auf Reserven für Forschung und 
Entwicklung: „Diese Industrien und grösseren Gewerbebetriebe müssen wir befähigen, 
zweckgebundene Rücklagen anzulegen, damit sie den wirtschaftspolitischen Aufgaben 
gerecht werden können.‘216 Er stufte diese Sorte Rücklagen wichtiger ein als die anderen, 
räumte aber ein, dass die Öffentlichkeit anders urteilen könne. Dazu sei eine Limite nötig, 
damit die Betriebe nicht den gesamten Ertrag steuerfrei bekommen. Regierungschef Frick 
teilte diese Sorge, hielt sich aber insgesamt zurück. Er erläuterte verschiedene Kriterien 
für die Limite und einige positive Effekte. Meldungen kamen keine aus dem Parlament. Die 
Abstimmungen verliefen positiv.217 
Als letztes grosses Thema kam der Finanzausgleich unter Artikel 127 zur Diskussion. Es 
gab keine Überraschungen. Büchel erläuterte die Kriterien und Bestimmungen nicht mehr, 
las jedoch den Gesetzestext dazu vor. Neu war eine gestufte Bezuschussung bei 
erhöhtem Gemeindesteuerzuschlag. Die gesamte Berechnung war kompliziert. Der Anteil 
für die Gemeinden setzte sich aus fünf Quellen zusammen: Vermögens- und 
Erwerbssteuer, Rentnersteuer, Grundstücksgewinnsteuer, Kapital- und Ertragssteuer, die 
besonderen Gesellschaftssteuern und die Motorfahrzeugsteuer. Das Ergebnis der 
Abstimmung ergab nüchtern Annahme mit Stimmenmehrheit. 218 
Neben den umstrittenen Themen waren viele Artikel der Vorlage angenommen worden 
ohne weitere Meldungen ausser den Erläuterungen von Ernst Büchel. Insgesamt war man 
sich in der dritten Lesung einig gewesen. Vizepräsident Alois Vogt stellte diesmal 
ordnungsgemäss den Antrag die Vorlage dem Volk vorzulegen. Das wurde einstimmig 
beschlossen. Ernst Büchel schloss mit einer kurzen Rede eine der grössten 
Steuerreformen in Liechtenstein. Wahrscheinlich um der Vorlage für die kommende 
Abstimmung Vorschuss zu geben, sagte er, dass der Steuersatz, der im Budget 
festgesetzt wird, vermutlich nicht erhöht werde. Der Steuerausfall, der vor allem die 
Gemeinden treffe, werde mit einem Mehrertrag aus der Gesellschaftssteuer ausgeglichen. 
216 Ltp vom 30.1.61, S. 376. 
217 Ltp vom 30.1.61, S. 375-378. 
218 Ltp vom 30.1.61, S. 382-383. 
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