Volltext: Reden über das Geld

Fraktionsgrenzen und Stände hinweg.‘“219 So kam es, dass der Landtag mit 10 von 15 
Stimmen für die Erhaltung der Steuer votierte. 
Das nächste grosse Thema in der Steuerreform war der Finanzausgleich unter Artikel 127. 
Ernst Büchel erläuterte den Vorschlag der Kommission. Ärmeren Gemeinden wollte man 
mehr Geld aus den Ausgleich zukommen lassen. Eine erhöhte Gemeindesteuer nahm 
man als Kriterium für mehr Zuschüsse. Ebenso fasste man unter dem Begriff 
Landessteuer neu auch die Gesellschaftssteuer ein. Paul Öhri äusserte sich kaum und 
verlangte nur eine weitere Überprüfung durch die Kommission. Ernst Büchel, der 
Regierungschef und Vizepräsident Alois Vogt argumentierten trotzdem ein weiteres Mal für 
die Vorlage. Büchel lieferte weitere Rechenbeispiele und Frick verglich mit dem Ausland, 
wo Gemeinden keine Steuererhöhungen deswegen machten. Vogt betonte andererseits, 
dass mit dem Kommissionsvorschlag der Staat zukünftig mehr Geld an die Gemeinden 
ausschütten werde. Anstatt zwei Drittel der Holdingsteuer bekomme das Land noch 60 
Prozent und teile der Motorfahrzeugsteuer fliessen auch in den Ausgleich. Die Voten 
waren umfangreich und erdrückend. Abgeordneter Georg Öhri lenkte ein, schloss sich 
zwar der Argumentation an, bemängelte aber, dass Gemeinden ohne Staffelung und erst 
mit maximalen Steuerzuschlag von mehr Zuschüssen profitierten. Die Kritik schien gewirkt 
zu haben. Der Landtagspräsident unterliess eine Abstimmung und schickte das Problem 
zurück an die Kommission.?11 
Die restlichen Vorschläge der Kommission genehmigte man wortlos. Büchel erläuterte die 
restlichen Änderungen ohne kontrovers zu werden. Der Vizepräsident Alois Vogt stellte am 
Ende den Antrag die Vorlage der Volksabstimmung zu übergeben. Dafür war es zu früh. 
Der Landtag wollte diese Abstimmung erst in der dritten Lesung zu machen. Johann Beck 
konnte praktisch am Ende des Traktandums noch den Landtag dazu bewegen, das 
Problem der Besteuerung der Ehegatten ein weiteres Mal auf die Agenda der Kommission 
zu setzen. Er machte einen Zusatzvorschlag, dass der Erwerb der Ehefrau bis 1000 
Franken steuerfrei werde. Somit war das Thema für eine weitere Sitzung wieder offen.212 
210 Ltp vom 21.12.60, S. 336. 
211 Ltp vom 21.12.60, S. 339-342. 
212 Ltp vom 21.12.60, S. 344-347. 
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