Fraktionsgrenzen und Stände hinweg.‘“219 So kam es, dass der Landtag mit 10 von 15
Stimmen für die Erhaltung der Steuer votierte.
Das nächste grosse Thema in der Steuerreform war der Finanzausgleich unter Artikel 127.
Ernst Büchel erläuterte den Vorschlag der Kommission. Ärmeren Gemeinden wollte man
mehr Geld aus den Ausgleich zukommen lassen. Eine erhöhte Gemeindesteuer nahm
man als Kriterium für mehr Zuschüsse. Ebenso fasste man unter dem Begriff
Landessteuer neu auch die Gesellschaftssteuer ein. Paul Öhri äusserte sich kaum und
verlangte nur eine weitere Überprüfung durch die Kommission. Ernst Büchel, der
Regierungschef und Vizepräsident Alois Vogt argumentierten trotzdem ein weiteres Mal für
die Vorlage. Büchel lieferte weitere Rechenbeispiele und Frick verglich mit dem Ausland,
wo Gemeinden keine Steuererhöhungen deswegen machten. Vogt betonte andererseits,
dass mit dem Kommissionsvorschlag der Staat zukünftig mehr Geld an die Gemeinden
ausschütten werde. Anstatt zwei Drittel der Holdingsteuer bekomme das Land noch 60
Prozent und teile der Motorfahrzeugsteuer fliessen auch in den Ausgleich. Die Voten
waren umfangreich und erdrückend. Abgeordneter Georg Öhri lenkte ein, schloss sich
zwar der Argumentation an, bemängelte aber, dass Gemeinden ohne Staffelung und erst
mit maximalen Steuerzuschlag von mehr Zuschüssen profitierten. Die Kritik schien gewirkt
zu haben. Der Landtagspräsident unterliess eine Abstimmung und schickte das Problem
zurück an die Kommission.?11
Die restlichen Vorschläge der Kommission genehmigte man wortlos. Büchel erläuterte die
restlichen Änderungen ohne kontrovers zu werden. Der Vizepräsident Alois Vogt stellte am
Ende den Antrag die Vorlage der Volksabstimmung zu übergeben. Dafür war es zu früh.
Der Landtag wollte diese Abstimmung erst in der dritten Lesung zu machen. Johann Beck
konnte praktisch am Ende des Traktandums noch den Landtag dazu bewegen, das
Problem der Besteuerung der Ehegatten ein weiteres Mal auf die Agenda der Kommission
zu setzen. Er machte einen Zusatzvorschlag, dass der Erwerb der Ehefrau bis 1000
Franken steuerfrei werde. Somit war das Thema für eine weitere Sitzung wieder offen.212
210 Ltp vom 21.12.60, S. 336.
211 Ltp vom 21.12.60, S. 339-342.
212 Ltp vom 21.12.60, S. 344-347.
72