Alkoholgenuss sei ebenso gestiegen. Er betonte, dass die Abschaffung den Konsum
anheizen würde: „Das Ansuchen der Gastwirte und der Händler um Abschaffung der
Alkoholsteuer geht ja nur auf die Hebung des Alkoholkonsums hinaus und dagegen habe
ich grösste Bedenken. Man darf den Alkohol ruhig als Volksgift bezeichnen [...].“206 Seine
Argumentation stellte stark auf den gesundheitlichen Aspekt ab und war sehr eindringlich.
Landtagspräsident Martin Risch, Landesphysikus, widersprach den Argumenten des
Regierungschefs. Ernst Büchel und Vizepräsident Alois Vogt votierten für die Vorlage der
Kommission. Vogt nannte die Steuer „eines der berühmten Provisorien, die Ewigkeitswerte
erhalten.“207 Mit diesem Gesetz werde man daraus ein ‚Definitivum‘ machen. Er erwähnte
einen weiteren Aspekt. Man habe in der Vernehmlassung den Wirten und Händlern viele
Zugeständnisse gemacht, die mit dem Schreiben zur Abschaffung der Steuer hinfällig
werden: „Man hatte dabei so das Gefühl, dass man nun die ganze Hand haben möchte,
nachdem die Regierung den kleinen Finger gegeben hat.“208 Er plädierte zwar für die
Beibehaltung wie der Regierungschef, lehnte aber einige Argumente ab: „Ich kann mit
dem Herrn Regierungschef mit der Behauptung nicht ganz einig gehen, dass man den
privaten Konsum auch nur einigermassen kontrollieren kann, wenn man halbwegs
anständig und bürgerlich vorgeht. Die Verhältnisse von heute und von damals, als der
Herr Regierungschef Steuerbeamter war und seine Erfahrungen gesammelt hat, haben
sich stark verändert [...].“209 Neben der Ablehnung eines neuen ‚Kontrollapparates‘ für
Privatpersonen brachte Vogt auch den Finanzausgleich ins Spiel. So benötige der Staat
Einnahmen, seien sie noch so gering, für die Gemeinden. Zum Schluss machte er den
Vorschlag die Alkoholsteuer in einer separaten Vorlage der Volksabstimmung zu
übergeben.
Das Parlament wägte den Vorschlag ab. Man war der Meinung das Volk akzeptiere die
Steuer, würde man nur darüber abstimmen. Es zeichnete sich ab, den Vorschlag der
Kommission zu übergeben. Am Ende entschied der Landtag über die Steuer direkt
abzustimmen. Man stimmte sogar schriftlich, wodurch man eventuelle Verwerfungen mit
der Parteilinie vermied. Alexander Frick hatte treffend festgestellt, dass: „über diese Frage
anscheinend grundverschiedene Auffassungen vorhanden sind und zwar über
206 Ltp vom 21.12.60, S. 333.
207 Ltp vom 21.12.60, S. 334.
208 | tp vom 21.12.60, S. 335.
209 Ltp vom 21.12.60, S. 335.
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