eine Regierungsverordnung, welche vom Landtag genehmigt werden müsste. Dazu, so
Büchel, kann der Landwirt auf Verlangen auf Grundlage seiner Betriebsrechnung
besteuert zu werden.
Regierungschef Frick machte danach eine weitere Stellungnahme, worin er sich
verhandlungsbereit gegenüber Paul Öhri zeigte und eine alternative Besteuerung
zeichnete. Sie stellte mehr auf der Besteuerung des Vermögens in Form des Bodenwertes
ab, ähnlich wie es vor der Reform gemacht worden sei. Er stellte die Alternative ungünstig
dar. Frick bezeichnete das als eine versteckte Einkommenssteuer. Später ergänzte er:
„Die ganze Besteuerung der Landwirtschaft soll ja erst in einer Verordnung geregelt
werden.“9 Paul Öhri erwiderte nichts gegen die eloquenten Darstellungen, verwies aber
auf die Kommission, welche das Thema noch Mal anschauen könnte. Er wehrte sich
gegen die Verordnung und wollte die Regelungen im Gesetz haben. Alexander Frick
wehrte ab; der Landtag nehme genauso Einfluss auf die Verordnung und eine Regelung
im Gesetz werde schwerfällig, wolle man diese ändern oder anpassen. Diesmal schaltete
sich auch Vizelandtagspräsident Alois Vogt ein und unterstützte die Position des
Regierungsoberhauptes. Er betonte ebenso die Flexibilität: „die Regierung [werde] der
Bauernschaft in solchen Fragen vielleicht mehr entgegenkommen [...], als dies der
Landtag unter Umständen vielleicht tun wird.“200 Damit hat der Fraktionssprecher der VU
sein Votum abgegeben. Danach eröffnete Landtagspräsident Risch die Abstimmung:
Genehmigung mit Stimmenmehrheit.201
Das Thema der Landwirtschaft war nicht zu Ende. Einen Tag später führte man die
Verhandlungen im Landtag fort. Leo Gerner stellte gleich zu Beginn den Antrag, man wolle
die Besteuerung der Landwirtschaft ein weiteres Mal auf die Agenda der
Redaktionskommission nehmen. Seine Worte waren scharf gewählt: „Die Besteuerung
des landwirtschaftlichen Erwerbes ist unter dem Druck anderer Stände in die
Gesetzesvorlage aufgenommen worden. Die Diskussion über die Besteuerung des
landwirtschaftlichen Erwerbes beweist eindeutig, dass auch die Vertreter des Arbeiter- und
Gewerbestandes es nicht verantworten können, den Bauernstand nach der heutigen
Gesetzesvorlage zu belasten und damit zu ruinieren.“202 Es äusserte sich niemand mehr
dazu. Der Landtag nahm den Antrag an.
199 Ltp vom 20.12.60, S. 314.
200 Ltp vom 20.12.60, S. 316.
201 | tp vom 20.12.60, S. 312-317.
202 Ltp vom 21.12.60, S. 321.
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