Volltext: Reden über das Geld

eine Regierungsverordnung, welche vom Landtag genehmigt werden müsste. Dazu, so 
Büchel, kann der Landwirt auf Verlangen auf Grundlage seiner Betriebsrechnung 
besteuert zu werden. 
Regierungschef Frick machte danach eine weitere Stellungnahme, worin er sich 
verhandlungsbereit gegenüber Paul Öhri zeigte und eine alternative Besteuerung 
zeichnete. Sie stellte mehr auf der Besteuerung des Vermögens in Form des Bodenwertes 
ab, ähnlich wie es vor der Reform gemacht worden sei. Er stellte die Alternative ungünstig 
dar. Frick bezeichnete das als eine versteckte Einkommenssteuer. Später ergänzte er: 
„Die ganze Besteuerung der Landwirtschaft soll ja erst in einer Verordnung geregelt 
werden.“9 Paul Öhri erwiderte nichts gegen die eloquenten Darstellungen, verwies aber 
auf die Kommission, welche das Thema noch Mal anschauen könnte. Er wehrte sich 
gegen die Verordnung und wollte die Regelungen im Gesetz haben. Alexander Frick 
wehrte ab; der Landtag nehme genauso Einfluss auf die Verordnung und eine Regelung 
im Gesetz werde schwerfällig, wolle man diese ändern oder anpassen. Diesmal schaltete 
sich auch Vizelandtagspräsident Alois Vogt ein und unterstützte die Position des 
Regierungsoberhauptes. Er betonte ebenso die Flexibilität: „die Regierung [werde] der 
Bauernschaft in solchen Fragen vielleicht mehr entgegenkommen [...], als dies der 
Landtag unter Umständen vielleicht tun wird.“200 Damit hat der Fraktionssprecher der VU 
sein Votum abgegeben. Danach eröffnete Landtagspräsident Risch die Abstimmung: 
Genehmigung mit Stimmenmehrheit.201 
Das Thema der Landwirtschaft war nicht zu Ende. Einen Tag später führte man die 
Verhandlungen im Landtag fort. Leo Gerner stellte gleich zu Beginn den Antrag, man wolle 
die Besteuerung der Landwirtschaft ein weiteres Mal auf die Agenda der 
Redaktionskommission nehmen. Seine Worte waren scharf gewählt: „Die Besteuerung 
des landwirtschaftlichen Erwerbes ist unter dem Druck anderer Stände in die 
Gesetzesvorlage aufgenommen worden. Die Diskussion über die Besteuerung des 
landwirtschaftlichen Erwerbes beweist eindeutig, dass auch die Vertreter des Arbeiter- und 
Gewerbestandes es nicht verantworten können, den Bauernstand nach der heutigen 
Gesetzesvorlage zu belasten und damit zu ruinieren.“202 Es äusserte sich niemand mehr 
dazu. Der Landtag nahm den Antrag an. 
199 Ltp vom 20.12.60, S. 314. 
200 Ltp vom 20.12.60, S. 316. 
201 | tp vom 20.12.60, S. 312-317. 
202 Ltp vom 21.12.60, S. 321. 
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