Regierungschef suspendierte man das Problem auf die nächste Lesung.!® Die erste
Lesung endete um 13.30 Uhr. Einige Tage später wählte man die Redaktionskommission;
Ernst Büchel, Alfons Büchel und Landtagspräsident Martin Risch für die FBP und Alois
Vogt und Johann Beck für die VU.191
7.2.2 Die zweite Lesung
Die nächste Sitzung fand am 20. Dezember 1960 statt. Der Titel des Traktandums änderte
ein wenig. Die Regierung wurde nicht mehr als Urheber der Vorlage bezeichnet.
Landtagspräsident Martin Risch leitete ein, verwies auf die Änderungsvorschläge der
Kommission und bat Ernst Büchel über die Vorschläge zu referieren.19?
Abgeordneter Paul Öhri (VU) hielt danach erneut eine Eintretensrede; das war
ungewöhnlich. Er kritisierte ausführlich drei Punkte. Der erste betraf die Zusammenlegung
des Erwerbs von Ehemann- und Frau. Man habe jahrelang diesen Missstand kritisiert und
im neuen Gesetz werde man trotzdem dabei bleiben, monierte er. Als zweiter Punkt
bemängelte er die zusätzliche Besteuerung der Landwirte. Drittens kritisierte er den
Finanzausgleich. Die Erträgnisse aus der ‚Holding-Gesellschaftssteuer‘ habe man früher
pro Kopf den Gemeinden zugewiesen. Man plante den Gemeinden mit einem hohen
Gemeindezuschlag mehr zugeben. Er beklagte, dass die Gemeinden, die sparen, bestraft
werden, weil sie weniger Steuern erheben müssten. Es werde für die Gemeinden Anreize
gemacht ihre Steuern zu erhöhen.!93
Regierungschef Frick war verunsichert. Er fragte nach, ob man eine neue
Eintretensdebatte machen wolle, und ob er die Punkte gleich oder unter den
entsprechenden Artikeln behandeln solle. Vizelandtagspräsident Alois Vogt (VU) wollte
dies vermeiden und schlug vor, bei den entsprechenden Abschnitten zu antworten.
Alexander Frick entschied sofort Stellung zu nehmen. Die Einkommen von Ehefrauen
würden, gemäss Kommissionsvorschlag, bis zu 4000 Franken getrennt versteuert. Er
betonte, das Problem sei nicht der organisatorische Mehraufwand, sondern die Aufteilung
bei Landwirten und Freierwerbenden. Das Problematik der Steuergerechtigkeit zwischen
Selbständigen und Unselbständigen sprach er nicht direkt an. Beim zweiten Punkt zeigte
sich Frick überrascht. Die Besteuerung der Landwirte sei vom Arbeiterverbund, deren
190 Ltp vom 29.10.60, S. 190-199.
191 Ltp vom 2.11.60, S. 202-203.
192 Ltp vom 20.12.60, S. 299.
193 Ltp vom 20.12.60, S. 299-302.
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