vor dem PGR. Ebenso erwähnte er die Einschränkung der Verwaltungsratsmandate auf
bestimmte Berufsgruppen und fragte sich, ob man nicht abwarten solle mit dieser
Revision. Alfons Schädler (VU), der von Beruf Schlosser und Schmied und seit 1978 im
Parlament war, begrüsste die Treuhandprüfung und wünschte die Ausweitung auf weitere
Berufstypen. Die Schwierigkeiten im Gesellschaftswesen umschrieb er vorsichtig:
„Bekannterweise haben ja diverse Vorkommnisse in den letzten Jahren bewiesen, dass
doch noch vielfältige unerwünschte Entwicklungsmöglichkeiten auf diesen umfassenden
Gebieten ohne weiteres möglich sind.“1!42 Er spielte damit vermutlich auf diverse Skandale
an.
Der Landtagspräsident nahm danach die Diskussion auf und fragte die Regierung an,
weshalb diese Vorlage der Revision des Gesellschaftsrechts vorgezogen worden war.
Vizeregierungschef Walter Kieber begründete, dass während der Vorarbeit zu einem
Gesetz sehr viele Anfragen für Konzessionen nach dem alten Gesetz eintreffen und
grosser Druck gemacht würde. Dazu sagte er knapp: „Wir haben ja die Uebung vor 10
Jahren gemacht.“% Dann verwies er auf die Entscheidung, die Befähigung
liechtensteinischer Verwaltungsräte im PGR zu lösen. Man werde nach Eintreten die
Gründe darlegen. Die Kritik an der gleichzeitigen Behandlung lehnte er generell ab. In
Richtung Werner Gstöhl erwiderte er spitz, die Regelung der Kontrollstellen sei seit 1926
im PGR verankert. Dies müsste der Abgeordnete, der kürzlich als Treuhänder zugelassen
worden sei, wissen. Dazu habe man noch die Möglichkeit in der zweiten Lesung
Vorschläge einzubringen, und näher mit der PGR-Revision diese Vorlage zu bearbeiten.
6.3.2 Die erste Lesung
Landtagspräsident Karlheinz Ritter beendete die Eintretensdebatte umständlich und
erwähnte, dass die Vorlage für das PGR wahrscheinlich in eine Kommission geschickt
werde. Da kein Antrag auf Nicht-Eintreten gestellt wurde, begann er die Lesung. Unter
Artikel 29 begann eine erste Auseinandersetzung. Wolfgang Feger verwies auf den Artikel
180a des PGR, wo der Zugang zu den Mandaten über die Berufstypen eingeschränkt
wird. Das kollidiere hier, meinte Feger und wünschte eine Umformulierung. Kieber
antwortete hier sehr lange und eindringlich. Die Materie wurde komplex. Neu sei die
erhöhte Qualifikation eines einzelnen Mitgliedes eines Verwaltungsrates einer
Verbandsperson. Nach dem Vorschlag von Feger hätten jedoch alle Mitglieder um eine
122 Ltp vom 28.5.79, S. 141.
113 Lip vom 28.5.79, S. 141.
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