Volltext: Reden über das Geld

vor dem PGR. Ebenso erwähnte er die Einschränkung der Verwaltungsratsmandate auf 
bestimmte Berufsgruppen und fragte sich, ob man nicht abwarten solle mit dieser 
Revision. Alfons Schädler (VU), der von Beruf Schlosser und Schmied und seit 1978 im 
Parlament war, begrüsste die Treuhandprüfung und wünschte die Ausweitung auf weitere 
Berufstypen. Die Schwierigkeiten im Gesellschaftswesen umschrieb er vorsichtig: 
„Bekannterweise haben ja diverse Vorkommnisse in den letzten Jahren bewiesen, dass 
doch noch vielfältige unerwünschte Entwicklungsmöglichkeiten auf diesen umfassenden 
Gebieten ohne weiteres möglich sind.“1!42 Er spielte damit vermutlich auf diverse Skandale 
an. 
Der Landtagspräsident nahm danach die Diskussion auf und fragte die Regierung an, 
weshalb diese Vorlage der Revision des Gesellschaftsrechts vorgezogen worden war. 
Vizeregierungschef Walter Kieber begründete, dass während der Vorarbeit zu einem 
Gesetz sehr viele Anfragen für Konzessionen nach dem alten Gesetz eintreffen und 
grosser Druck gemacht würde. Dazu sagte er knapp: „Wir haben ja die Uebung vor 10 
Jahren gemacht.“% Dann verwies er auf die Entscheidung, die Befähigung 
liechtensteinischer Verwaltungsräte im PGR zu lösen. Man werde nach Eintreten die 
Gründe darlegen. Die Kritik an der gleichzeitigen Behandlung lehnte er generell ab. In 
Richtung Werner Gstöhl erwiderte er spitz, die Regelung der Kontrollstellen sei seit 1926 
im PGR verankert. Dies müsste der Abgeordnete, der kürzlich als Treuhänder zugelassen 
worden sei, wissen. Dazu habe man noch die Möglichkeit in der zweiten Lesung 
Vorschläge einzubringen, und näher mit der PGR-Revision diese Vorlage zu bearbeiten. 
6.3.2 Die erste Lesung 
Landtagspräsident Karlheinz Ritter beendete die Eintretensdebatte umständlich und 
erwähnte, dass die Vorlage für das PGR wahrscheinlich in eine Kommission geschickt 
werde. Da kein Antrag auf Nicht-Eintreten gestellt wurde, begann er die Lesung. Unter 
Artikel 29 begann eine erste Auseinandersetzung. Wolfgang Feger verwies auf den Artikel 
180a des PGR, wo der Zugang zu den Mandaten über die Berufstypen eingeschränkt 
wird. Das kollidiere hier, meinte Feger und wünschte eine Umformulierung. Kieber 
antwortete hier sehr lange und eindringlich. Die Materie wurde komplex. Neu sei die 
erhöhte Qualifikation eines einzelnen Mitgliedes eines Verwaltungsrates einer 
Verbandsperson. Nach dem Vorschlag von Feger hätten jedoch alle Mitglieder um eine 
122 Ltp vom 28.5.79, S. 141. 
113 Lip vom 28.5.79, S. 141. 
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