um das „Problem“ Punkt oder Strichpunkt herumdiskutiert; man einigt sich schliesslich für
einen Punkt).“132 Es wurden bis zur Mittagspause an diesem Tag Änderungen sprachlicher
Natur angeführt, mehrheitlich von Georg Malin. Peter Marxer erinnerte die Teilnehmer bei
einem der letzten Punkte, dass die Sprache konsistent mit anderen Gesetzestexten sein
müsse und man daher nicht jeden altmodischen Text ändern solle.
Bei Artikel 23 erwähnte Ivo Beck kurz die Erweiterung der Befugnisse für Rechtsagenten.
Mit dem neuen Gesetz hätten diese nun die Möglichkeit vor allen Gerichtsinstanzen
Parteien zu vertreten. Einwände oder Kommentare dazu kamen keine. Nach der
Verlesung und Genehmigung der letzten Artikel resümierte der Landtagspräsident kurz,
man habe jetzt einstimmige Beschlüsse zu jedem Artikel. Neu seien die Pflichten für
Rechtsanwälte mit einer Prüfung, und die Rechtsagenten haben einen grösseren
Tätigkeitsbereich, indem sie bei Zivilsachen vor allen Instanzen vertreten können. Daran
schloss er die Abstimmung per Handerheben über die Gesamtvorlage, welche „einhellig“
genehmigt wurde. 133
6.1.4 Fazit
Die Einführung des Rechtsanwaltsgesetzes war in mehrerer Hinsicht problematisch.
Einerseits wollte man die eingesessenen Berufsvertreter weder behindern noch
belästigen, andererseits versuchte man die Berufe vermehrt unter die Kontrolle des
Staates und der Regierung zu bringen und dabei Spielraum zu behalten. Die
unterschiedlichen Kriterien zwischen ausgebildeten Juristen und Nicht-Juristen sorgten für
weiteren Unmut. Daran schloss sich die Frage nach den Zugang zum
Gesellschaftsgeschäft. Eine Folge davon war der Wunsch nach einer Liste der bisher
„Tätigen“. Eine solche gäbe es nicht - könne und dürfe es auch nicht geben, wie es Ernst
Büchel und der Regierungschef dem Plenum erklärten. Obwohl es wahrscheinlich war,
dass die Regierung über die Personen informiert war, welche im Gesellschaftsgeschäft
arbeiteten, verweigerte man die Auskunft.
Die Petition in der zweiten Sitzung war einmalig. Das improvisierte
Vernehmlassungsverfahren mit den neugegründeten Berufsverbänden war nötig
geworden. Eine Liste verlangte man danach nicht mehr. Mit der Bildung einer Kommission
in der zweiten Sitzung reagierte man, etwas überhastet, auf die neuen Umstände.
132 Ltp vom 13.11.68, S. 250.
133 Ltp vom 13.11.68, S. 253-254.
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