Volltext: Reden über das Geld

um das „Problem“ Punkt oder Strichpunkt herumdiskutiert; man einigt sich schliesslich für 
einen Punkt).“132 Es wurden bis zur Mittagspause an diesem Tag Änderungen sprachlicher 
Natur angeführt, mehrheitlich von Georg Malin. Peter Marxer erinnerte die Teilnehmer bei 
einem der letzten Punkte, dass die Sprache konsistent mit anderen Gesetzestexten sein 
müsse und man daher nicht jeden altmodischen Text ändern solle. 
Bei Artikel 23 erwähnte Ivo Beck kurz die Erweiterung der Befugnisse für Rechtsagenten. 
Mit dem neuen Gesetz hätten diese nun die Möglichkeit vor allen Gerichtsinstanzen 
Parteien zu vertreten. Einwände oder Kommentare dazu kamen keine. Nach der 
Verlesung und Genehmigung der letzten Artikel resümierte der Landtagspräsident kurz, 
man habe jetzt einstimmige Beschlüsse zu jedem Artikel. Neu seien die Pflichten für 
Rechtsanwälte mit einer Prüfung, und die Rechtsagenten haben einen grösseren 
Tätigkeitsbereich, indem sie bei Zivilsachen vor allen Instanzen vertreten können. Daran 
schloss er die Abstimmung per Handerheben über die Gesamtvorlage, welche „einhellig“ 
genehmigt wurde. 133 
6.1.4 Fazit 
Die Einführung des Rechtsanwaltsgesetzes war in mehrerer Hinsicht problematisch. 
Einerseits wollte man die eingesessenen Berufsvertreter weder behindern noch 
belästigen, andererseits versuchte man die Berufe vermehrt unter die Kontrolle des 
Staates und der Regierung zu bringen und dabei Spielraum zu behalten. Die 
unterschiedlichen Kriterien zwischen ausgebildeten Juristen und Nicht-Juristen sorgten für 
weiteren Unmut. Daran schloss sich die Frage nach den Zugang zum 
Gesellschaftsgeschäft. Eine Folge davon war der Wunsch nach einer Liste der bisher 
„Tätigen“. Eine solche gäbe es nicht - könne und dürfe es auch nicht geben, wie es Ernst 
Büchel und der Regierungschef dem Plenum erklärten. Obwohl es wahrscheinlich war, 
dass die Regierung über die Personen informiert war, welche im Gesellschaftsgeschäft 
arbeiteten, verweigerte man die Auskunft. 
Die Petition in der zweiten Sitzung war einmalig. Das improvisierte 
Vernehmlassungsverfahren mit den neugegründeten Berufsverbänden war nötig 
geworden. Eine Liste verlangte man danach nicht mehr. Mit der Bildung einer Kommission 
in der zweiten Sitzung reagierte man, etwas überhastet, auf die neuen Umstände. 
132 Ltp vom 13.11.68, S. 250. 
133 Ltp vom 13.11.68, S. 253-254. 
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