Zum Artikel 180a meldete sich wieder Franz Beck. Er begrüsste die Änderungen der
Kommission, aber kritisierte weiterhin, dass das Missbrauchsproblem und die Skandale
durch eine Regulierung der Qualifikation nicht genügend begegnet werde. Es ging ihm
nicht um den Zugang zum Treuhandgeschäft, sondern um die Wirksamkeit der Regelung
in Bezug auf den Missbrauch. Landtagspräsident und Vizeregierungschef verteidigten
gegen die Kritik. Beide stellten darauf ab, dass die Anforderung an die Qualifikation und
die Sanktionen im Vergleich mit dem Ausland und der Schweiz sehr streng seien. Beck
wiederholte: die Massnahmen wären nicht genug, um Missbräuche zu unterbinden. Ritter
meinte, das könne man nicht komplett verhindern: „Der Gesetzgeber kann zwar einem
Automobilisten verbieten, einen Fussgänger zu überfahren, aber er kann ihn nicht daran
hindern.“197 Danach war die Diskussion zu Ende. Die Abstimmung zu diesem Artikel
endete mit 14 Ja-Stimmen und einer Enthaltung, vermutlich von Franz Beck.
Die Behandlung der restlichen, zahlreichen Artikel verlief unproblematisch und einstimmig.
Der Landtagspräsident äusserte sich oft. Gerard Batliner (FBP) stellte hin und wieder
Anfragen. Einzig 84 des Übergangsrechts provozierte gegen Ende einen kleinen Eklat.
Darin wurde festgehalten, dass die neuen Bestimmungen nicht für die alten
Treuhandschaften gelten. Batliner meinte dazu: „Wir schaffen mit diesem Artikel eine
privilegierte „Kaste“ von Treuhandverhältnissen, die vor dem 1. Februar 1980 errichtet
wurden, wozu es keine echte Begründung gibt.“19% Der Landtagspräsident verteidigte mit
einem Verweis auf das angloamerikanische Recht, wo es überhaupt keine Pflicht zur
Schriftlichkeit gebe. Etwas verwaschen warnte er vor einem internen Schaden für die
Treuhandschaft. Batliner stellte Antrag für die Rückwirkung. Unerwartet plädierte
Vizeregierungschef Walter Kieber für den Antrag: würde man diese Treuhandschaften
nicht hier erfassen, werde man das im Steuergesetz machen müssen. Die Abstimmung
verlief knapp mit acht Ja-Stimmen. Damit mussten sich auch ältere Treuhandverhältnisse
ins Öffentlichkeitsregister eintragen. Es ist unklar von wem diese Stimmen waren.
Üblicherweise deutet ein solches Ergebnis auf einen Graben zwischen den Parteien. Bei
einer Mehrheit der VU wäre zu erwarten gewesen, dass die Abstimmung dem Willen des
Landtagspräsidenten entsprach. Die Situation war unklar. Die Parteien opponierten kaum
in der Debatte. Weitere Diskussionen darüber gab es keine. Die weiteren Entscheide
waren einhellig, ebenso die Abstimmung über die Gesamtvorlage. 199
197 Ltp vom 15.4.80, S. 22.
105 | tp vom 15.4.80, S. 43.
109 Ltp vom 15.4.80, S. 47.
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