Volltext: Reden über das Geld

Zum Artikel 180a meldete sich wieder Franz Beck. Er begrüsste die Änderungen der 
Kommission, aber kritisierte weiterhin, dass das Missbrauchsproblem und die Skandale 
durch eine Regulierung der Qualifikation nicht genügend begegnet werde. Es ging ihm 
nicht um den Zugang zum Treuhandgeschäft, sondern um die Wirksamkeit der Regelung 
in Bezug auf den Missbrauch. Landtagspräsident und Vizeregierungschef verteidigten 
gegen die Kritik. Beide stellten darauf ab, dass die Anforderung an die Qualifikation und 
die Sanktionen im Vergleich mit dem Ausland und der Schweiz sehr streng seien. Beck 
wiederholte: die Massnahmen wären nicht genug, um Missbräuche zu unterbinden. Ritter 
meinte, das könne man nicht komplett verhindern: „Der Gesetzgeber kann zwar einem 
Automobilisten verbieten, einen Fussgänger zu überfahren, aber er kann ihn nicht daran 
hindern.“197 Danach war die Diskussion zu Ende. Die Abstimmung zu diesem Artikel 
endete mit 14 Ja-Stimmen und einer Enthaltung, vermutlich von Franz Beck. 
Die Behandlung der restlichen, zahlreichen Artikel verlief unproblematisch und einstimmig. 
Der Landtagspräsident äusserte sich oft. Gerard Batliner (FBP) stellte hin und wieder 
Anfragen. Einzig 84 des Übergangsrechts provozierte gegen Ende einen kleinen Eklat. 
Darin wurde festgehalten, dass die neuen Bestimmungen nicht für die alten 
Treuhandschaften gelten. Batliner meinte dazu: „Wir schaffen mit diesem Artikel eine 
privilegierte „Kaste“ von Treuhandverhältnissen, die vor dem 1. Februar 1980 errichtet 
wurden, wozu es keine echte Begründung gibt.“19% Der Landtagspräsident verteidigte mit 
einem Verweis auf das angloamerikanische Recht, wo es überhaupt keine Pflicht zur 
Schriftlichkeit gebe. Etwas verwaschen warnte er vor einem internen Schaden für die 
Treuhandschaft. Batliner stellte Antrag für die Rückwirkung. Unerwartet plädierte 
Vizeregierungschef Walter Kieber für den Antrag: würde man diese Treuhandschaften 
nicht hier erfassen, werde man das im Steuergesetz machen müssen. Die Abstimmung 
verlief knapp mit acht Ja-Stimmen. Damit mussten sich auch ältere Treuhandverhältnisse 
ins Öffentlichkeitsregister eintragen. Es ist unklar von wem diese Stimmen waren. 
Üblicherweise deutet ein solches Ergebnis auf einen Graben zwischen den Parteien. Bei 
einer Mehrheit der VU wäre zu erwarten gewesen, dass die Abstimmung dem Willen des 
Landtagspräsidenten entsprach. Die Situation war unklar. Die Parteien opponierten kaum 
in der Debatte. Weitere Diskussionen darüber gab es keine. Die weiteren Entscheide 
waren einhellig, ebenso die Abstimmung über die Gesamtvorlage. 199 
197 Ltp vom 15.4.80, S. 22. 
105 | tp vom 15.4.80, S. 43. 
109 Ltp vom 15.4.80, S. 47. 
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