Volltext: Reden über das Geld

5.4.3 Die zweite und dritte Lesung 
Die nächste Sitzung fand neun Monate später statt. Die Kommission habe in zehn 
Sitzungen beraten, leitete Landtagspräsident Karlheinz Ritter ein. Darauf nannte er die 
wichtigsten Änderungen der Kommission an der Regierungsvorlage. Die 
Qualitätsforderungen hat man angepasst und lockerer gestaltet. Dazu habe man spezielle 
Regelungen sowie eine Eintragungspflicht für Stiftungen und eine Pflicht auf Eintragung 
beim Öffentlichkeitsregisteramt für Treuhandschaften eingeführt. Danach rekapitulierte er 
überblicksartig die Situation im Gesellschaftswesen und der Gesetzgebung. Ein weiteres 
Mal betonte er zum Beispiel die Arbeit des Vereins der Liechtensteiner Anwälte: „Wenn wir 
heute die Reformvorlage zum Beschluss erheben, finden Bestrebungen ihren Abschuss, 
die in ihren Anfängen auf Beratungen des Vereines Liechtensteiner Rechtsanwälte im 
Jahre 1976 zurückgehen.‘“194 Der Landtagspräsident nahm auch Bezug zum Fall Chiasso, 
und sagte dazu, dass die Geschäfte ‚formal‘ über liechtensteinische Anstalten abgewickelt 
wurden. Danach leitete er über zur Reform, die dazu da sei: „das liechtensteinische 
Gesellschaftswesen zu stärken und es gegen Missbräuche zu schützen.‘“1% Der 
Term ‚Missbrauch des Gesellschaftswesen‘ benutzten die Sprecher oft. Mit dem Gesetz 
wolle man das Gesellschaftswesen ‚stärken‘ und es gegen Missbräuche ‚schützen‘, hiess 
es weiter. Das Mittel sei in dieser Reform die ‚Kontrolle‘. Zum ersten Mal erläuterte der 
Landtagspräsident auch diese Haltung: „Wer von Steuerflucht reden will, sollte sich mit 
ihren Ursachen am Entstehungsort auseinandersetzen, anstatt sich über die Symptome zu 
entrüsten und wer die Wirtschaftskriminalität verurteilen will, sollte vom Menschen reden, 
der gegen das Gesetz verstösst, anstatt dem Unternehmen die Schuld zu geben, das 
dafür missbraucht wird.“19% Damit explizierte er die Diskursregel. Vielleicht war es die 
Erwiderung auf die Eintretensrede von Wolfgang Feger aus der ersten Lesung, der von 
internationalen Spielregeln und von ‚Mithilfe bei Steuerbetrug‘ gesprochen hat. 
Eine weitere Redefigur in der Ansprache von Ritter, die ‚freiheitliche Rechts- und 
Wirtschaftsordnung‘, welche in der ersten Lesung noch als ‚Liberalitäten‘ firmierte, kam 
weniger prominent zum Zug. Er redete zwei Mal davon und bezeichnete sie als ‚Rahmen‘ 
in dem dieses Gesetz sich bewege. Die einzelnen Artikel behandelte man danach in 
gewohnter Weise. 
194 Ltp vom 15.4.79, S. 18. 
195 Ltp vom 15.4.80, S. 18. 
106 Ltp vom 15.4.80, S. 19. 
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