Gesellschaftsformen und warnte vor einer Verlagerung des Geschäftes ins Ausland. Das
war ungewöhnlich offen. Ebenso warnte er, die zusätzliche Überwachung könnte die
Gesellschaften überfordern. Bis auf die Bilanzvorlagepflicht gäbe es auch keine nötige
Reform des Steuerrechtes, merkte er an. Es war ein Novum, dass er die Problematik auch
aus Sicht des Auslands angesprochen hat:
„Meines Erachtens ist auch die Zeit gekommen, da wir uns darüber unterhalten sollen, wie weit sich
Liechtenstein internationalen Spielregeln anzupassen hat, wo die Grenzen einer erlaubten
Steuervermeidung im Ausland liegen, ob ausländische Behörden, z.B. bei Steuerbetrug Mithilfe geleistet
werden soll und wie weit die steuerlichen Ueberlegungen zur Sitznahme in Liechtenstein überhaupt eine
Rolle spielen dürfen. ‘95
Verteidigend betonte er am Ende die stabilen politischen Verhältnisse, das leistungsfähige
Angebot des ‚Finanzplatzes‘ und den zentralen Standort in Europa.
Etwas kürzer äusserte sich Peter Marxer (FBP). Er verwies auf die Interpellation von 1977
und steckte das Ziel bündig ab: „Im Mittelpunkt steht das Ziel, Missbräuche durch
Ausschalten von zu weit gehenden Liberalitäten zu verhindern, um so das für unsere
Volkswirtschaft notwendige Gesellschaftswesen durch qualitative Verbesserungen in
seiner Substanz zu erhalten.“% Danach listete er kurz die Hauptpunkte der
Gesetzesänderung auf. Vor allem ging es um Bilanzvorlagen- und Deklarationspflichten für
Gesellschaften, sowie die Einführung einer obligatorischen Kontrollstelle. Am Schluss
merkte er an, er werde eine Kommission beantragen, die sich um die bedeutende Reform
kümmert.
Franz Beck (VU) holte weiter aus und begann mit dem Verweis auf die öffentliche Kritik am
Gesellschaftswesen und die notwendigen Reformen. Dazu merke er an, dass: „Unser
Beitritt zum Europarat [überhaupt nichts] mit der bestehenden Reform zu tun [hat]“.9/
Ebenso seien die von Feger angesprochenen Fälle nicht der Grund sondern ‚Anstoss‘ für
die Reformen. Weiter plädierte er für eine Balance in den Massnahmen mit dem Verweis
auf die Interpellation von 1977 und mit Blick auf die ‚Liberalität‘ im PGR. Dann leitete er
über zur Kritik, dass womöglich einige Liechtensteiner vom einem Mandat als
Verwaltungsrat ausgeschlossen würden wegen der erhöhten Qualifikationsanforderung. Er
9% Ltp vom 5.6.79, S. 410.
% Ltp vom 5.6.79, S. 410.
97 Ltp vom 5.6.79, S. 411.
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