betonte hier auch, man könne mit eigenen Reformen autonom handeln und müsse nicht
auf Druck von aussen reagieren. Der Regierungschef schloss sein Votum in der nicht-
Öffentlichen Sitzung unkonventionell mit den Worten: „Kurz zusammengefasst: Geändert
wurde bei den Steuern also fast nichts. Hingegen die Kontrolle und die Optik.“79
In der öffentlichen Sitzung erläuterte Regierungschef Gerard Batliner die drei Punkte der
Vorlage. Zur Aufhebung der Pauschalsteuer und der Besteuerung der Reserven meinte er,
sie führten den Grundgedanken des Steuergesetzes von 1960 fort. Es würden sich wenige
juristische Personen dieser neuen Besteuerung unterziehen müssen. Zur Verlegung eines
Sitzes des Verwaltungsrates nach Liechtenstein ergänzte er, dass es oft die Praxis
gewesen sei und nun gesetzlich fixiert sei. Damit könne die juristische Person in
Liechtenstein besser in die Pflicht genommen werden. Zur Erhöhung des notwendigen
Gründungskapitals merkte er kurz an, dass damit eine Annäherung an ausländische
Verhältnisse bewirkt werde.7' In der Schlusssentenz resümierte er die Änderungen
als ‚Fortsetzung des Grundgedankens des Steuergesetzes‘, ‚Harmonisierung der
europäischen Gesetzgebungen‘, ‚Ausdruck der internationalen Solidarität‘ und ‚Erhaltung
des Vertrauens des Auslandes in unser Land‘. Die Änderungen seien ein Beweis dessen,
dass:
„Liechtenstein, das dank seiner Arbeitsfreudigkeit und seiner ruhigen politischen Verhältnisse eine
erfreuliche politische und wirtschaftliche Prosperität erlebt, auch fortan gerade durch diese Bereinigung das
Vertrauen der übrigen Länder in die Solidarität unserer Wirtschaft, in unsere politische Stabilität und
Sicherheit weiterhin verdient und behalten darf.‘72
Der Landtagspräsident schloss danach die Lesung ohne Abstimmung. Diese fanden eine
Woche später statt, wo sie ohne Diskussionen einhellig angenommen wurden. 8
Die Öffentliche Debatte war diszipliniert. Es waren nur Alois Vogt (VU) und der
Regierungschef, die eine kurze Stellungnahme abgegeben haben. Die Debatte folgte nicht
den üblichen Regeln. Die Landtagssitzung hatte mehr Ähnlichkeit mit einer
Pressekonferenz. Die Parteien arbeiteten zusammen. Die Diskussion verlegte man in die
nicht-Öffentliche Sitzung. Hier war vieles anders. Was nicht im öffentlichen Raum gesagt
0 Ltpnö vom 28.5.63, S. 33.
71 Ltp vom 28.5.63, S. 62-63.
72 Ltp vom 28.5.63, S. 63.
3 Ltp vom 4.6.63, S. 118.
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