Die Änderungen an Artikel 122 und Paragraph 71 waren ebenso umstritten. Man hielt alle
drei Lesungen dazu ab. Ivo Beck und Josef Büchel nutzten die Eintretensdiskussion, um
die Vorlage zu kritisieren. Es ging um die Erhöhung des Mindestkapitals für
Gesellschaften. Der Landtagspräsident verwies darauf, dass man damit die Gründung von
Zwerggesellschaften unterbinden wolle. Regierungschef Alexander Frick betonte dazu,
dass dieses Gesetz wegen dem vorhergehenden Gesetz und der damit verbundenen
erhöhten Publizität nötig geworden war: „Wenn nun eine Gesellschaft mit beispielsweise
Fr. 1000.-- Kapital gegründet wird und vielleicht noch ein hochtrabender Firmenwortlaut
oder Zweck angegeben wird, so könnte dies dem Ansehen unserer Gesellschaften doch
irgendwie abträglich sein.“62 Beck beantragte Nicht-Eintreten. Präsident Alois Ritter (VU)
liess darüber mit dem Hinweis abstimmen, dass die Finanzkommission das Eintreten
befürworte. Vizepräsident David Strub (FBP) betonte vor der Abstimmung, dass das
Ansehen des Landes auf dem Spiel stehe und empfahl eintreten. Der Vorlage wurde mit
acht Stimmen, vermutlich von der regierenden FBP, genehmigt. Die zwei weiteren
Lesungen nahm man ohne Diskussion mit 12 beziehungsweise mit 13 Stimmen an.
1957 änderte man wieder den Paragraph 71 der Schlussabteilung des PGR. Die erste
Lesung geschah überraschend unter dem Traktandum zur Änderung des
Bankengesetzes. Anstatt das Bankengesetz zu verhandeln, entschied man sich auf
Empfehlung einer Redaktionskommission die Änderung am PGR vorzunehmen. Eine
Debatte gab es keine. Auch kein Hinweis auf die Absichten der Vorlage. Die Abstimmung
war einhellig. Die zweite und dritte Lesung zwei Tage später verlief analog.°® Das
Vorgehen war ungewöhnlich.
1959 änderte man Artikel 985. Landtagspräsident Josef Hoop (FBP) erklärte einleitend:
„Diese Ergänzung wird deshalb notwendig, weil in letzter Zeit Gesellschaften gegründet
wurden, deren Tätigkeit dem Ansehen des Landes im In- und Ausland schadet, ja, die
guten Beziehungen zum Auslande direkt gefährdet.“64 Die spezifische Neuerung nannte
man nicht. Vizepräsident Alois Vogt (VU) erwartete von der Regierung, dass das Gesetz
massvoll gehandhabt werde, und nur bei Fällen, die das öffentliche Interesse gefährden.
Hoop bejahte dies. Alle Abstimmungen verliefen einstimmig. Das Gesetz erklärte man für
dringlich.
5 Ltp vom 6.8.54, S. 48.
$ Ltp vom 4.6.57, S. 23 und Ltp vom 6.6.57, S. 14.
54 Ltp vom 1.5.59, S. 34.
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