Volltext: Reden über das Geld

und eröffnete und schloss die Sitzungen. Ebenso wählte man den Vizepräsidenten, die 
Schriftführer und verschiedene Landtagskommissionen. In der Regel wählte die 
Mehrheitspartei eine repräsentative Persönlichkeit aus ihrer Fraktion in die Rolle des 
Landtagspräsidenten für die Dauer der Mandatsperiode von vier Jahren. In der zweiten 
hälfte der 50er Jahre alternierte die Besetzung jährlich zwischen den Parteien. Den 
Posten des Landtagsvizepräsidenten übergab man der Minderheit. ® 
Zwei Drittel der Abgeordneten mussten an der Sitzung anwesend sein, damit der Landtag 
beschlussfähig war. Damit war es den Minderheiten im Parlament möglich, die 
Geschäfte des Landtages zu unterbrechen oder eine Abstimmung zu verhindern. Man 
sprach von der sogenannten Sperrminorität und der Möglichkeit den Landtag 
Zu ‚sprengen‘. 
Im Jahre 1862 gab man sich eine Geschäftsordnung. Sie regelte die Organisation und die 
Geschäftsbehandlung während der Sitzung. Geändert wurde sie erst 1969. Die Reformen 
von 1969 brachten einige organisatorische Änderungen mit sich. Unter anderem regelte 
man auch die Aufgaben der Kommissionen. Man sprach nicht mehr nur von Anträgen 
sondern differenzierte zwischen Initiative, Motion, Postulat, Interpellation und Anfrage. Die 
verschiedenen Formen sahen verschiedene Möglichkeiten für den Parlamentarier vor 
politisch zu agieren. Die neue Geschäftsordnung war bereits im Jahr ihrer Einführung 
umstritten und sorgte für mehrere Eklats bei den Sitzungen. Die Formen waren 
mehrheitlich an eine schriftliche Ausarbeitung gebunden und schränkte den Spielraum der 
Parlamentarier in den mündlichen und öffentlichen Auseinandersetzungen ein.® 
Der Landtag hatte die Möglichkeit Kommissionen zu bilden, um zum Beispiel 
Gesetzesvorlagen vorzubereiten oder nachzubearbeiten. Sie bestanden aus drei oder fünf 
Mitgliedern. Permanente Kommissionen waren die Finanzkommission, seit 1940 die 
Geschäftsprüfungskommission und nach 1970 die Aussenpolitische Kommission. In der 
Regel nahm der Landtagspräsident den Vorsitz und die restlichen Plätze wurde durch die 
beiden Parteien gleichmässig besetzt. Ab 1970 wählte man den Vorsitzenden der 
Geschäftsprüfungskommission. Herbert Kindle von der VU übernahm damals zum ersten 
Mal diesen Posten. Die Sitzungen der Arbeitsgruppen waren nicht öffentlich. Über die 
Verhandlungen war Stillschweigen zu bewahren. 46 
% Banzer et. al.: Fürst und Volk, S. 165-174. 
4 Ebd., S. 175-176. 
% Ebd., S. 176-179. 
% Banzer et. al.: Fürst und Volk, S. 179 und Vogt: 125 Jahre Landtag, S. 227-232. 
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