und eröffnete und schloss die Sitzungen. Ebenso wählte man den Vizepräsidenten, die
Schriftführer und verschiedene Landtagskommissionen. In der Regel wählte die
Mehrheitspartei eine repräsentative Persönlichkeit aus ihrer Fraktion in die Rolle des
Landtagspräsidenten für die Dauer der Mandatsperiode von vier Jahren. In der zweiten
hälfte der 50er Jahre alternierte die Besetzung jährlich zwischen den Parteien. Den
Posten des Landtagsvizepräsidenten übergab man der Minderheit. ®
Zwei Drittel der Abgeordneten mussten an der Sitzung anwesend sein, damit der Landtag
beschlussfähig war. Damit war es den Minderheiten im Parlament möglich, die
Geschäfte des Landtages zu unterbrechen oder eine Abstimmung zu verhindern. Man
sprach von der sogenannten Sperrminorität und der Möglichkeit den Landtag
Zu ‚sprengen‘.
Im Jahre 1862 gab man sich eine Geschäftsordnung. Sie regelte die Organisation und die
Geschäftsbehandlung während der Sitzung. Geändert wurde sie erst 1969. Die Reformen
von 1969 brachten einige organisatorische Änderungen mit sich. Unter anderem regelte
man auch die Aufgaben der Kommissionen. Man sprach nicht mehr nur von Anträgen
sondern differenzierte zwischen Initiative, Motion, Postulat, Interpellation und Anfrage. Die
verschiedenen Formen sahen verschiedene Möglichkeiten für den Parlamentarier vor
politisch zu agieren. Die neue Geschäftsordnung war bereits im Jahr ihrer Einführung
umstritten und sorgte für mehrere Eklats bei den Sitzungen. Die Formen waren
mehrheitlich an eine schriftliche Ausarbeitung gebunden und schränkte den Spielraum der
Parlamentarier in den mündlichen und öffentlichen Auseinandersetzungen ein.®
Der Landtag hatte die Möglichkeit Kommissionen zu bilden, um zum Beispiel
Gesetzesvorlagen vorzubereiten oder nachzubearbeiten. Sie bestanden aus drei oder fünf
Mitgliedern. Permanente Kommissionen waren die Finanzkommission, seit 1940 die
Geschäftsprüfungskommission und nach 1970 die Aussenpolitische Kommission. In der
Regel nahm der Landtagspräsident den Vorsitz und die restlichen Plätze wurde durch die
beiden Parteien gleichmässig besetzt. Ab 1970 wählte man den Vorsitzenden der
Geschäftsprüfungskommission. Herbert Kindle von der VU übernahm damals zum ersten
Mal diesen Posten. Die Sitzungen der Arbeitsgruppen waren nicht öffentlich. Über die
Verhandlungen war Stillschweigen zu bewahren. 46
% Banzer et. al.: Fürst und Volk, S. 165-174.
4 Ebd., S. 175-176.
% Ebd., S. 176-179.
% Banzer et. al.: Fürst und Volk, S. 179 und Vogt: 125 Jahre Landtag, S. 227-232.
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