prognostizieren. Man hat nur anhand der Ausgaben errechnet, wie hoch die Einnahmen
aus dem Posten der ‚Abgaben‘ sein müssten um auszugleichen. Was man unter den
Abgaben verstand, erläuterte man nicht.
Franz Beck (VU) begrüsste den Finanzplan, wünschte aber die Unterlagen vor und nicht
während der Sitzung zu erhalten. Er lobte die Arbeit und verwies auch auf die
schweizerischen Finanzpläne, welche im Vergleich zum Fürstentum schwieriger zu
koordinieren seien. Er kommentierte die Prioritätenordnung der Projekte und
problematisierte die Entscheidungskriterien.
Peter Marxer übte ein weiteres mal starke Kritik. Es sei das dritte Budget mit einem Defizit
und die Rechnungen hätten ebenso negativ abgeschlossen. Er schien sehr verärgert zu
sein, die Unterlagen nicht ordnungsgemäss zehn Tage vorher bekommen zu haben. Er
lehnte den Bericht für die Verwendung in der Sitzung ab: „Dieser Bericht, das ist mit einem
Blick ersichtlich, kann nicht als Finanzplan und auch nicht als Prioritätenordnung
angesehen werden.“82 Seine weitere Rede ignorierte die Unterlagen der Regierung und
stellte Forderungen nach einem korrekten Plan, welche nach Kriterien ausgearbeitet
werde, welche er Punkt für Punkt aufzählte. Man schien nicht damit gerechnet zu haben
einen Finanzplan zu bekommen. Er verneinte auch im Namen der Fraktion die
Zustimmung zum Gesetz und ersuchte die Regierung ein Finanzhaushaltsgesetz zu
erarbeiten.
Regierung und VU zeigten sich überrascht und verteidigten. Man betonte das
Vorhandensein des Finanzplanes, räumte auch ein, dass solche Prognosen, speziell in
Liechtenstein, schwierig seien, einige Posten schon im Budget oder einer Planung fixiert
seien und man akzeptierte Methoden finden müsse. Marxer lehnte das Budget weiter ab,
betonte aber es sei nicht wegen einzelner Posten, sondern dem Fehlen einer korrekten
Finanzplanung.
Danach begann Herbert Kindle sein Votum. Er verteidigte zuerst die Finanzplanung der
Regierung, um danach den Umgang und die Darstellung des Defizits zu thematisieren. Er
verwies auf das Budget von 1969 unter der Regierung der FBP, wo es auch ein Defizit
gab. Seine Recherchen hätten ergeben, dass der Begriff Defizit weder in den Protokollen
noch in der Landespresse verwendet worden war. Danach fragte er nach den Massstäben
und Kriterien für ein Defizit und zog die eidgenössische Praxis zu Hilfe. Es sei dort unklar,
ob die ausserordentliche Rechnung zum Bruttodefizit gehöre, sagte er. Damit schob er die
432 Ltp vom 18.12.72, S. 586.
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