Ehegattenerwerb, der Finanzausgleich, die Progression und teilweise die Aufwandsteuer
waren Themen, die auch in den späteren Jahren wiederholt aufgegriffen wurden. Die
Kommission war klar vertreten, sowohl bei den Vorbereitungen als auch während der
Lesungen. Diskussionen aus den Kommissionssitzungen fanden Eingang ins Parlament
und umgekehrt. Ernst Büchel nahm als Vertreter dieser parlamentarischen Arbeitsgruppe
eine besondere Rolle ein und präsentierte die erarbeiteten Lösungen in den späteren
Lesungen.
Das Steuergesetz Anfang der 60er Jahre blieb unangetastet. Die Auseinandersetzung um
die Steuerrabatte von 1957 wiederholte sich 1965. Die VU setzte sich per
Volksabstimmung durch. Die Steueranpassung war 1965 immer noch sehr
einvernehmlich. Den Wünschen des Arbeiterverbandes kam man entgegen. Die
Kommission, mit Ernst Büchel als Sprecher, übernahm wieder eine wichtige Rolle bei der
Ausarbeitung des Gesetzes. Mittlerweile wünschte ein Vertreter der VU eine eigene
Fachkommission zur Überarbeitung nach der ersten Lesung. Man schickte die Vorlage
zurück an die Regierung. Die Gemeindefinanzen und der Ehegattenerwerb blieben
prominent. Die Progression passte man der Teuerung an.
1969 war ein weiterer Höhepunkt in der liechtensteinischen Steuerpolitik. Der
Finanzausgleich bildete den grossen Konflikt im Landtag des Fürstentums. Der Kontrast
zur Steuerdiskussion war gross. Die Steuern passte man einvernehmlich an. Die weitere
Bearbeitung der Vorlage in einer Kommission wurde jedoch umstritten. Beim
Finanzausgleich bekämpften sich die Parteien konsequent. Das Budget und den Haushalt
bezog man hier konsequent in die Argumentation mit ein.
Die Erhöhung der Gesellschaftsteuer inmitten dieser Unruhen schien gewagt. Die
Mehreinnahmen daraus hatten auch Konsequenzen für den Vorschlag der VU beim
Finanzausgleich. Es schien, die FBP versuchte das zu nutzen. Sie scheiterten, in der
Volksabstimmung als auch in den Parlamentswahlen.
Die erste Steuerdebatte 1970 unter der Führung der VU blieb sachlich. Man formulierte
kleinere Kritiken prägnanter. Die Kommissionsbildung war umständlicher geworden. Beim
Finanzausgleich 1971 war es anders. Die FBP monierte umfangreich die Kürzung der
Gelder für die Gemeinden. Die Vorlage war für sie der Beweis, dass die Initiative der VU
ein Fehler war. Die Erhöhung der Gesellschaftssteuer hatte offensichtlich zuviel Geld in
die Gemeindekassen fliessen lassen.
Die Teuerungsanpassung 1973 zeigte erste Anzeichen von Opposition, wurde aber immer
noch von beiden Parteien getragen. Die Auseinandersetzung um die Geschäftsordnung
verdeutlichte die Spannungen, in welchem sich der Diskurs befand. Themen wie die
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