Volltext: Reden über das Geld

Die zweite und dritte Lesung 
Die zweite und dritte Lesung begann ruhig. Die erste Abstimmung über den Einleitungstext 
war einstimmig und signalisierte allgemeine Zustimmung des Parlaments und Einigkeit der 
Parteien. Danach Unter Artikel 34 wies Cyrill Büchel auf seinen Abänderungsantrag hin. 
Der Regierungschef ging lange darauf ein in einer sehr komplexen Darstellung, lehnte 
aber den Antrag ab. Büchel wiederholte, dass Frauen von selbständig und unselbständig 
Erwerbenden unterschiedlich besteuert werden. Kieber verwies auf den systemischen 
Unterschied beider Kategorien. Die Teilnahme am Disput war beschränkt - selbst Büchel 
fragte ins Parlament: „Es sind ja noch 14 andere Abgeordnete hier. Vielleicht kann einer 
mit mir einig gehen, dass die Frau des selbständig Erwerbenden und des unselbständig 
Erwerbenden gleich besteuert wird.“366 Dem Regierungsartikel stimmten 12 Abgeordnete 
zu, es mussten immerhin drei Parlamentarier, wenn auch schweigsame, auf Seiten 
Büchels gewesen sein. 
Aber die Regierung nahm auch unter Artikel 47 eine Anregung von Cyrill Büchel an. Man 
ermöglichte Selbständigerwerbenden Abzüge aus den Beiträgen der 
Familienausgleichskasse zu machen. Der Regierungschef meinte, es habe sich dabei um 
eine Gesetzeslücke gehandelt, die seit 1961 bestanden hatte. Die Regierung nahm damit 
einen Vorschlag der Opposition in die eigene Vorlage. Das war unerwartet. Die 
Abstimmung verlief einhellig. 
Der letzte grosse Punkt der Diskussion war die Eingabe von Johann Beck unter Artikel 55. 
Auch hier äusserte sich Regierungschef Kieber ausführlich. Er nannte zu Beginn wieder 
die Teuerungsanpassung als Zielsetzung der Vorlage. Danach gab er einen Rückblick der 
letzten Steueranpassungen mit Blick auf das Verhältnis zwischen der Progression und den 
Abzügen. Parallel nannte er die unterschiedliche Kompensation der zusätzlichen 
Ausgaben. Aus der Rückschau heraus argumentierte er für eine Steuerbelastung, welche 
die wirtschaftliche Leistung des Einzelnen berücksichtige im Gegensatz zu einer linearen 
Anpassung der Progression. Abzüge ermöglichten persönliche Umstände zu 
berücksichtigen, sagte er dazu. Bei einer Anhebung der Progression profitieren die 
höheren Einkommen mehr. Analog müssten die juristischen Personen ebenso mehr 
belastet werden, was in der derzeitigen Wirtschaftssituation schlecht sei. Seine 
Argumentation gegen Becks Vorschlag war umfangreich und komplex. 
Eine weitere Diskussion fand nicht statt. Johann Beck wies die Argumentation des 
Regierungschef ab; er wäre auch mit einer geringeren Verschiebung als die 20 Prozent 
%6 Ltp vom 20/21.12.76, S. 785. 
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