Nach 1950 wurden die Landtagssitzungen auf Tonband aufgenommen und als Abschrift
protokolliert. In der nicht-Öffentlichen Sitzung vom 9. März 1950 las Landtagspräsident
David Strub die Offerten für eine Anlage vor. Mehrheitlich begrüssten die Parlamentarier
diese Neuerung. Man betonte, dass die Aufzeichnung nach der Abschrift gelöscht werde.
Dazu käme, dass in hitzigen Diskussionen es für den Protokollanten unmöglich gewesen
wäre, alles korrekt niederzuschreiben, selbst mit Stenographie. Man argumentierte weiter,
dass die Anschaffung der Stahlbandanlage in Anbetracht der hohen Ausgaben für den
Stenographen lohnen würde, und dass inoffizielle Beschwerden wegen ungenauen
Protokollen oder Beeinflussungen an den Sitzungen öfter vorgekommen seien. Man hatte
wenig einzuwenden. Der Landtag genehmigte eine probeweise Installation mit 10 Ja-
Stimmen.?3 In der Sitzung vom 31. Juli stimmte man mit einer Mehrheit von Acht Stimmen
für das Eintreten auf die Offerte von den liechtensteinischen Kraftwerken für die
Anschaffung der Anlage.?* In Anbetracht der 15 Parlamentarier waren es weit weniger
geworden, die für die Installation stimmten.
Knapp einen Monat später
diskutierte man wieder. Kritik
an der Anschaffung einer
Stahlbandanlage kam von
beiden Parteien.
Landtagspräsident David
Strub teilte seine Meinung
gegen den Kauf mit,
moderierte das Traktandum
jedoch neutral. Unwohl fühlte
man sich in Anbetracht, dass ii De
jeder Abgeordnete in Zukunft
Abb. 2: Der Landtag um 1963 (Quelle: Banzer et. al.: Fürst und Volk,
aufstehen und ans Ss 7166)
Mikrophonpult gehen müsse.
Man verlangte nach Mikrophonen für jedes Pult der Parlamentarier. Fragen betreffend der
Sprechordnung verschob man auf später. Die Kritik des Abgeordneten Josef Marxer
betonte, dass man den Schweizern vorgreife, die keine solche Anlage im Parlament
23 Ltpnö vom 9.3.50, S. 1-4.
24 Ltpnö vom 31.7.50, S. 20.