Volltext: Reden über das Geld

3. Die Landtagsprotokolle als 
Quellen 
Die Landtagsprotokolle sind als mehrbändige Werke im Landesarchiv und in der 
Landesbibliothek Liechtenstein verfügbar. Sie sind maschinengeschrieben und gut lesbar. 
In der Regel gibt es pro Jahr ein Band. Bei umfangreicheren Protokollsammlungen wurden 
zwei bis drei Bände angelegt. Inhaltlich sind die Protokolle eines ganzen Jahres wenig 
strukturiert. Die Seitenzählung beginnt 
Abb. 1: Landtagsprotokoll vom 4. Juni 1963 
mit der ersten Sitzung im Jahr und 
hört mit der letzten Sitzung auf. 
Eine Inhaltsangabe existiert nur 
teilweise. Abhilfe schafft die 
Archivsoftware auf dem 
Computerarbeitsplatz im Archiv. 
In der Datenbank sind die 
jeweiligen Traktanden der 
Sitzungen und kurze inhaltliche 
Zusammenfassungen vermerkt. 
Die einzelnen Sitzungen 
beginnen mit dem Titelblatt 
worauf Datum und Titel des 
Anlasses stehen und hören mit 
dem Beschlussprotokoll auf. 
Die Beilagen, Anträge, Berichte 
und Broschüren der jeweiligen 
Sitzung kommen nicht nach der 
jeweiligen Sitzung, sondern um 
eine Sitzung versetzt am Ende. 
Diese Anhänge sind eigens mit 
Seitenzahlen nummeriert. Die 
Protokolle sind auch auf 
Mikrofilm verfügbar. 
= 118 = 
somit zum Gesetz erhoben, 
az 00000=— 
2. __Gesetzesvorlage betreffend die Abänderung des Perso 
nen- und Gesellschaftsrechtes 
Präsident Dr. Martin Risch: Wir kommen nun zur Behandlung 
der Gesetzesvorlage betreffend die Abänderung des Personen- 
und Gesellschaftsrechtes, Die Gesetzesvorlage ist den Her- 
ren Abgeordneten zusammen mit der Einladung zugestellt 
worden. Ich stelle die Vorlage zur Diskussion, Wer wünscht 
das Wort? = Da sich niemand zum Worte meldet, beginnen wir 
mit der zweiten Lesung, 
Es folgt die zweite Lesung, 
Die Artikel 1, 2, 3, 4%, 5, 6 und 7 werden genehmigt, 
Präsident _Dr., Martin Risch: Sofern die Herren Abgeordne- 
ten damit einverstanden sind, schliessen wir gleich die 
dritte Lesung an, - Nachdem sich niemand gegendiesen Vor- 
schlag ausspricht, setze ich Ihr Einverständnis voraus, 
Wir schriten daher zur dritten Lesung. 
Es folgt die Lesung, Die Artikel 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7 wer- 
den einstimmig genehmigt. ) 
Präsident Dr. Martin Risch: Wir haben nun die Gesetzes- 
vorlage in drei Lesungen behandelt und schreiten zur". 
Abstimmung über die Gesamtvorlage. Ich lasse in globo über 
diese Gesetzesvorlage abstimmen, 
Wer mit der Gesetzesvorlage betreffend die Abänderung 
des Personen- und Gesellschaftsrechtes einverstanden ist, 
möge dies durch Handerheben bezeugen, 
Die Abstimmung ergibt einstimmige Annahme der Gesetzesvor- 
lage betreffend die Abänderung des Personen- und Gesell- 
schaftsrechtes, Die Vorlage wird somit zum Gesetz erhoben, 
mm 000m
	        

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