3. Die Landtagsprotokolle als
Quellen
Die Landtagsprotokolle sind als mehrbändige Werke im Landesarchiv und in der
Landesbibliothek Liechtenstein verfügbar. Sie sind maschinengeschrieben und gut lesbar.
In der Regel gibt es pro Jahr ein Band. Bei umfangreicheren Protokollsammlungen wurden
zwei bis drei Bände angelegt. Inhaltlich sind die Protokolle eines ganzen Jahres wenig
strukturiert. Die Seitenzählung beginnt
Abb. 1: Landtagsprotokoll vom 4. Juni 1963
mit der ersten Sitzung im Jahr und
hört mit der letzten Sitzung auf.
Eine Inhaltsangabe existiert nur
teilweise. Abhilfe schafft die
Archivsoftware auf dem
Computerarbeitsplatz im Archiv.
In der Datenbank sind die
jeweiligen Traktanden der
Sitzungen und kurze inhaltliche
Zusammenfassungen vermerkt.
Die einzelnen Sitzungen
beginnen mit dem Titelblatt
worauf Datum und Titel des
Anlasses stehen und hören mit
dem Beschlussprotokoll auf.
Die Beilagen, Anträge, Berichte
und Broschüren der jeweiligen
Sitzung kommen nicht nach der
jeweiligen Sitzung, sondern um
eine Sitzung versetzt am Ende.
Diese Anhänge sind eigens mit
Seitenzahlen nummeriert. Die
Protokolle sind auch auf
Mikrofilm verfügbar.
= 118 =
somit zum Gesetz erhoben,
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2. __Gesetzesvorlage betreffend die Abänderung des Perso
nen- und Gesellschaftsrechtes
Präsident Dr. Martin Risch: Wir kommen nun zur Behandlung
der Gesetzesvorlage betreffend die Abänderung des Personen-
und Gesellschaftsrechtes, Die Gesetzesvorlage ist den Her-
ren Abgeordneten zusammen mit der Einladung zugestellt
worden. Ich stelle die Vorlage zur Diskussion, Wer wünscht
das Wort? = Da sich niemand zum Worte meldet, beginnen wir
mit der zweiten Lesung,
Es folgt die zweite Lesung,
Die Artikel 1, 2, 3, 4%, 5, 6 und 7 werden genehmigt,
Präsident _Dr., Martin Risch: Sofern die Herren Abgeordne-
ten damit einverstanden sind, schliessen wir gleich die
dritte Lesung an, - Nachdem sich niemand gegendiesen Vor-
schlag ausspricht, setze ich Ihr Einverständnis voraus,
Wir schriten daher zur dritten Lesung.
Es folgt die Lesung, Die Artikel 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7 wer-
den einstimmig genehmigt. )
Präsident Dr. Martin Risch: Wir haben nun die Gesetzes-
vorlage in drei Lesungen behandelt und schreiten zur".
Abstimmung über die Gesamtvorlage. Ich lasse in globo über
diese Gesetzesvorlage abstimmen,
Wer mit der Gesetzesvorlage betreffend die Abänderung
des Personen- und Gesellschaftsrechtes einverstanden ist,
möge dies durch Handerheben bezeugen,
Die Abstimmung ergibt einstimmige Annahme der Gesetzesvor-
lage betreffend die Abänderung des Personen- und Gesell-
schaftsrechtes, Die Vorlage wird somit zum Gesetz erhoben,
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