‚Steuergerechtigkeit‘ zwischen Selbständig- und Unselbständigerwerbenden. Alle
sprachen sich für Eintreten aus.?99
Danach machte der Regierungschef seine Stellungnahme. Er stellte andere Aspekte in
den Vordergrund. Er zweifelte an der automatischen Anpassung der Steuer an den
Teuerungsindex und stellte klar, dass der Zusammenhang von Staatseinnahmen und-
Ausgaben im Zentrum stehe. Er verwies auch auf die Probleme für kleinere Gemeinden
mit mehr niedrigen Einkommen, welche durch die Entlastung weniger Geld bekommen
werden. Eher beiläufig ging er auf die Auseinandersetzung beim Finanzausgleich ein:
„besonders wenn wir das nächste Mal über Finanzausgleich sprechen nur ganz andere
Argumente vorgebracht werden. Auch wenn wir über Subventionserhöhung sprechen, wird
wieder völlig anders argumentiert.“300 Vogt betonte ein weiteres Mal die Nachteile der
Teuerung für Kleinverdiener. Regierungschef Hilbe stellte jedoch nüchtern fest:
„Selbstverständlich, wenn man von vornherein annimmt, dass einfach der Fehlbetrag in
Form des Finanzausgleiches ausgeschüttet wird, so ist es eine andere Optik. Im
gegenwärtigen Moment brauchen sowohl die Gemeinden wie der Staat mehr als nur den
Teuerungszuwachs plus eine leichte Progressionsverschiebung.‘39 Damit lenkte er den
Schwerpunkt der Diskussion zurück auf den Staatshaushalt.
Danach folgte die Verlesung. Die Fristen für die Einreichung der Steuererklärung streckte
man auf Wunsch von Gewerbe und Buchhaltung. Als Kompensation gegenüber den
unselbständig Erwerbenden verlangte man eine Vorauszahlung von 90 Prozent anstatt
wie bisher 80. Regierungschef Hilbe verteidigte das Anliegen. Kritik kam
erstaunlicherweise von beiden Parteien, sogar vom Landtagspräsidenten. 302
Emanuel Vogt sprach zwei weitere Themen an. Die Artikel waren nicht Teil der Vorlage
und keiner Änderung unterzogen. Das Eine war die Einsicht in Steuerinformationen bei
Artikel 8. Er wollte die Befugnisse der Verwaltung und Regierung erweitern. Das Andere
betraf die Anpassung der Besteuerung von Ehegatten in Artikel 34. Er wollte Einkommen
bis 8000 Franken von der Steuer befreien. Ausserdem verlangte er mehr
Abzugsmöglichkeiten bei Arbeiten im Ausland. Man blockte ab. Der Regierungschef
verwies auf das Problem, dass die Ehefrauen von Selbständigen besondere
299 Ltp vom 27.11.73, S. 573-576.
300 Ltp vom 27.11.73, S. 577.
301 Ltp vom 27.11.73, S. 578.
302 Ltp vom 27.11.73, S. 579-580.
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