Aspekte (z.B. suboptimale Grenzziehung) oder kulturelle Differenzen (z.B. fehlendes Zugehö-
rigkeitsgefühl). Daher scheint es lohnenswert, dieses Szenario trotz der Unwahrscheinlichkeit
im Rahmen dieser Arbeit zu diskutieren. Die Arbeit konzentriert sich auf die theoretische Frage,
wie eine Austrittsmöglichkeit für Schweizer Gemeinden” auf gesetzlicher Basis geschaffen
werden könnte. Der Fokus liegt deshalb auf einer gesetzlichen Ausgestaltung des Sezessions-
rechts für Gemeinden, weil die Austrittsmöglichkeit auf diese Weise eher realisiert werden
kann. Ohne gesetzliche Grundlage scheint eine Sezession schwieriger durchzusetzen, insbeson-
dere bezüglich Anerkennung sowohl durch den verbleibenden Gesamtstaat als auch durch die
internationale Gemeinschaft. Beim Thema Sezession spielt das Völkerrecht unvermeidlich eine
wichtige Rolle; es soll an dieser Stelle aber betont werden, dass sich die Fragestellung auf in-
nerstaatliche Prozesse bzw. die Umsetzung nach schweizerischem (und liechtensteinischem)
Recht beschränkt. In diesem Sinne wird nur ein Teilaspekt einer Sezession untersucht. Die völ-
kerrechtliche Haltung gegenüber der Sezession wird nur am Rande behandelt.
Als Inspiration für die Schaffung einer Sezessionsmöglichkeit wird der Art. 4 Abs. 2 der im
Jahr 2003 revidierten Verfassung des Fürstentums Liechtenstein näher betrachtet. Dieser sieht
ein Austrittsrecht aus dem Staatsverband für die einzelnen Gemeinden vor. Liechtenstein ist
der einzige Staat im europäischen Raum, der ein Sezessionsrecht in seiner Verfassung verankert
hat.!° Deshalb soll untersucht werden, welche Aspekte von Liechtenstein mit der Schweiz ver-
gleichbar sind und für ein schweizerisches Gemeindesezessionsrecht von Nutzen sein kónnten.
B. Aufbau der Arbeit
In einem ersten Teil wird das Austrittsrecht der Gemeinden des Fürstentums Liechtenstein ge-
máss Art. 4 Abs. 2 LV beschrieben, um die daraus gewonnenen Erkenntnisse für die Schweiz
verwenden zu kónnen. In einem zweiten Teil, dem Schwerpunkt der Arbeit, wird die aktuelle
Rechtslage im Zusammenhang mit Gebietsveránderungen in der Schweiz dargestellt. Im nächs-
ten Schritt wird analysiert, welche Veränderungen im gesetzlichen Rahmen notwendig wären,
um eine Austrittsmöglichkeit für Schweizer Gemeinden schaffen zu können und versucht, ent-
sprechende Regelungen zu formulieren. Es folgen einige Ausführungen zur praktischen Um-
setzbarkeit und Vorteile der gesetzlichen Verankerung eines Gemeindesezessionsrechts. Die
Arbeit schliesst mit einer Zusammenfassung.
? Mit "Gemeinde" ist in der gesamten Arbeit die politische Gemeinde (auch "Einwohnergemeinde" genannt) ge-
meint.
19 Die Verfassungen von Athiopien, Usbekistan, Sudan und des Inselstaates St. Kitts and Nevis haben ebenfalls
ein Sezessionsrecht normiert: GAMPER, S. 77.
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