Volltext: Nachbar Ständestaat

„historischer Augenblick, nicht nur für Österreich, sondern für die ganze Welt“ bezeichnet.!!* 
Im Mai 1935 bekräftigte der Heimatdienst nochmals die Vorbildrolle, welche der austro- 
faschistische „Ständestaat“ für die eigene Bewegung hat: „Oesterreich hat [...] als erster Staat 
die Verwirklichung der in ‚Quadragesimo Anno‘ niedergelegten Leitlinien über den Ständestaat 
in die Wege geleitet, und kann uns [...] grundsátzlich in dieser Hinsicht Vorbild sein*.!!ó 
Anhand des Dargelegten ist zu schliessen, dass dem Heimatdienst der Austrofaschismus als 
wesentliche Orientierungsgrósse bezüglich der Errichtung eines Stándestaates diente. 
Die im Februar 1935 lancierte Proporz- und Stándestaatsinitiative verdeutlicht nochmals die 
prioritáren Ziele des Heimatdienstes. Die Initiative verfolgte zwei Verfassungsánderungen, 
wobei die erste eine künftige Landtagswahl nach dem Proporz vorsah, wáhrend nach der 
zweiten Änderung der Artikel 46 der Verfassung mit folgendem Absatz ergänzt werden sollte: 
Es kann statt des Landtages oder neben ihm durch Gesetz eine Vertretung des Volkes nach 
berufsständischer Ordnung der Wähler unter gerechter Rücksichtnahme auf beide Landschaften und 
auf die Zahl der Wähler der einzelnen Berufsstände so eingeführt werden, dass die Angelegenheiten, 
in denen die ständische Vertretung nur beratend oder in denen sie auch beschliessend auftritt, näher 
umschrieben werden können.!!” 
Mit diesem Zusatz hätte der Landtag nur mittels eines Gesetzes durch eine berufsständische 
Vertretung ersetzt werden können, oder es hätte neben dem Landtag eine Ständekammer mit 
beratenden oder auch beschliessenden Kompetenzen etabliert werden können. Damit hätte die 
Annahme der Initiative einer radikalen Systemänderung den Weg geebnet.!? Dies war auch 
das intendierte Ziel des Heimatdienstes, wie aus den Veröffentlichungen während des 
Abstimmungskampfes ersichtlich wird. Unverblümt äusserte der Heimatdienst, dass der 
Proporz letztlich nur Mittel sei für den „Ersatz des heutigen Landtages durch einen anderen, 
der unseren Ideen und Zielen gegenüber Verständnis zeigt“ !!? 
, Sprich, dass der Heimatdienst 
über den Proporz in den Landtag einzieht. Der erreichte Parteienproporz galt in ihrem 
Verständnis nur als eine Zwischenetappe hin zum Endziel Stándestaat."? Doch mit der 
Ablehnung der Initiative konnten der Heimatdienst und seine stándestaatlichen Ambitionen 
vorläufig abgewehrt werden.!?! Es sei angemerkt, dass diese Initiative Parallelen aufweist mit 
der Initiative zur Totalrevision der schweizerischen Bundesverfassung, die in gemeinsamer 
Unterschriftensammlung von der „Tatgemeinschaft für das Volksbegehren auf Totalrevision 
  
115 LHD, 5.5.1934, S. 2. 
116 [ HD, 4.5.1935, S. 1. 
17 LI LA, RF 152/323/002, Volksbegehren auf Einführung des Verhültniswahlrechtes, 11.2.1935. 
15 Geiger, Krisenzeit 1, S. 416. 
11? L HD, 9.3.1935, S. 1. 
2? [ HD, 6.4.1935, S. 1. 
121 Geiger, Krisenzeit 1, S. 420. 
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