4. Die berufsständische Ordnung
4.1 Kampf des Heimatdienstes für den Ständestaat
Der Heimatdienst erläuterte in der ersten Nummer seines Parteiorgans im Oktober 1933, dass
sein „letztes, grosse Ziel [...] ein völliger Umbau der Gesellschaft auf ständischer Grundlage“
sei." Um dies zu verwirklichen, beabsichtigte er in einem ersten Schritt die Parteien
auszuschalten und mittels einer umfassenden Revision der Verfassung einen parteilosen Staat
zu errichten. !" Danach würde auf dieser Grundlage die Errichtung einer berufsstándischen
Ordnung folgen. In seinem Selbstverstándnis sah sich der Heimatdienst explizit nicht als Partei,
sondern als Bewegung. '°® Als solche würde der Heimatdienst auch nach der Beseitigung der
Parteien bestehen bleiben und wäre für die Durchführung der neuen Ordnung zuständig, womit
jedoch dem Heimatdienst faktisch die Rolle einer alleinherrschenden politischen Einheits-
organisation zukäme.!°”
Seinen Zielen entsprechend ist es verständlich, dass sich der Heimatdienst auf den Nachbarn
Osterreich bezog, wo Dollfuss bereits im September 1933 mit seiner Trabrennplatzrede den
ständischen Neubau verkündet hatte.""° So wurde in der dritten Ausgabe des Heimatdienstes
auf Gleichgesinnte verwiesen, die den „Neubau der Gesellschaft auf ständischer, korporativer
Grundlage“ anstreben, worunter neben Italien und Deutschland auch Österreich genannt
wurde. !!! Weiter nahm beispielsweise der Artikel „Dem Ständestaat entgegen“ Bezug auf
Dollfuss‘ Programm, welches er in der Trabrennplatzrede darlegte, und führte aus: „Wir können
die Grundideen in diesen Ausführungen von Dr. Dollfuss sehr wohl über die Stirne unseres
zukünftigen Staatswesens schreiben, denn was wir anstreben, ist ebenfalls ein Staat auf
ständischer Grundlage, von einer starken autoritären Regierung geführt“.'!? Eine Ansprache
des Verfassungsministers und christlichsozialen Landeshauptmanns Ender im Februar 1934, in
welcher er das Ende des Parteiensystems in Österreich verkündete, nahm der Heimatdienst auf
und fügte, aufgrund der Nähe der Bürgerpartei zu den Christlichsozialen,!!* hämisch bei, dass
die Verteidiger des Parteiensystems in Liechtenstein Ender nicht mehr würden verstehen
kônnen.!!* Die Erlassung der Maiverfassung wird in der Parteizeitung, wegen des erstmaligen
Versuchs, eine Verfassung nach den Grundzügen von Quadragesimo Anno aufzubauen, als
106 [ HD, 14.10.1933, S. 2.
107 Geiger, Krisenzeit 1, S. 374 — 375.
108 Ebd., S. 377.
109 Ebd., S. 379.
11? Kustatscher, ,.Berufsstand“ oder Stand“, S. 65.
1! LHD, 28.10.1933, S. 1.
1? L HD, 17.3.1934, S. 1.
15 Geiger, Krisenzeit 2, S. 21
114 L HD, 24.2.1934, S. 4.
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