nach: Der Landvogt müsse sofort eine Neuwahl des
Hausmeisters vornehmen. Die beiden Bewerber aus
der ersten Wahl dürften daran nicht teilnehmen. Die
Wahl müsse mit einem «libell vota» (Stimmenverzeich-
nis) durchgeführt werden. Sollten sich die Untertanen
weigern, sollte jeder Ungehorsame in einem Protokoll
eigenhändig seine Weigerung bestätigen. Der Landvogt
sollte diese Liste dem Fürsten zur Kenntnis bringen
und Vorschläge machen, wie man die Ungehorsamen
zum «Parieren» zwingen könne. Die bei der Wahl des
Hausmeisters vorgekommenen Missbräuche, insbeson-
dere die Saufereien, seien ein für alle Mal abzustellen.
Weiter sollte der Landvogt prüfen, ob das Kaufhaus
nicht nach Vaduz verlegt werden könne. Dem Rädels-
führer Christian Brunhart sollte «angedeutet» werden,
dass man ihn — den andern als abschreckendes Bei-
spiel — mit harter Leibesstraf bestrafen werde, wenn er
weitere aufrührerische Reden halte. Zu diesem Zweck
sollte das Oberamt Fussschellen und Eisen bereit-
halten: Die widerspenstigen Gesellen sollten künftig
in einer Zwangsarbeitsanstalt untergebracht werden.
Dem ungehorsamen Landammann Banzer und seinen
Anhängern müsse klar gemacht werden, dass ihre Wi-
dersetzlichkeit strafbar sei. Banzer wurde gar Meuterei
vorgeworfen, weil er eine nicht bewilligte Gemeinde-
versammlung einberufen hatte. Dass sich die Unterta-
nen auf die eben erst bestätigten alten Rechte beriefen,
sei ein nichtiger Vorwand: Der Fürst habe ihnen nichts
als die guten alten Sitten und Gewohnheiten bestä-
tigt, eine Bestätigung der Missbräuche und schlechten
Gewohnheiten könnte er nicht mit seinem Gewissen
vereinbaren. Trotz dieser wiederholten klaren Strafan-
drohungen liess es der Fürst aber bei scharfen Worten
bewenden. Dies entsprach einer vom Fürsten auch bei
anderen Gelegenheiten angewandten Taktik: Die wi-
derspenstigen Untertanen sollten eingeschüchtert wer-
den, die Beamten sollten es aber nicht zum Äussersten
kommen lassen. Bei einem harten Durchgreifen wäre
ein Aufruhr der Untertanen zu befürchten gewesen,
der nur mit Truppen des Schwäbischen Kreises hätte
unter Kontrolle gebracht werden können. Dem Ruf
des Fürsten und des Landes hätte dies enorm gescha-
det — das wollte der Fürst nicht.
Ein Gerücht über einen angeblichen Ehebruch von
Landammann Banzer war bis zum Fürsten vorge-
drungen. Anton Florian befahl dem Landvogt, die-
sem Gerücht nachzugehen. Der Landammann solle
dazu vernommen werden. Sollte sich der Ehebruch
erhärten, sollte der Landammann suspendiert und
das Amt interimistisch Alt-Landammann Hoop und
Landeshauptmann Schreiber übertragen werden. Der
Fürst hätte es offensichtlich gerne gehabt, wenn man
den widerspenstigen Landammann für sein Amt «in-
habil» (untauglich) hätte machen können. Der Fürst
war sich aber bewusst, dass diese Angelegenheit sehr
delikat war und befahl ausdrücklich, dass alles insge-
heim geschehen müsse. Dem Landammann solle die
landesherrliche Ungnade nur indirekt zu spüren gege-
ben werden. Hier zeigt sich deutlich, dass das Amt des
„andammanns seinem Träger einen gewissen Schutz
verlieh, das Oberamt wollte trotz schwerer Vorwürfe
nicht direkt gegen Banzer vorgehen.
Die Neuwahl des Hausmeisters fand schliesslich am
25. November 1718 statt. Sie ging nicht ganz so glatt
über die Bühne, wie der Landvogt dies gehofft hatte.
Einleitend gab dieser den Befehl des Fürsten vom 22.
Oktober und die darin enthaltenen schweren Strafan-
drohungen bekannt. Dann fragte er die Untertanen, ob
sie nun die Wahl gehorsam vornehmen wollten oder
ob sie sich weiter widersetzten. Landammann Banzer
und seine Anhänger wollten einen «Abstand» nehmen
(das heisst die Wahl unterbrechen, um sich draussen
zu beraten). Das wurde ihnen zugestanden. Als Tho-
nas Brunhart dem hinausgehenden Banzer folgte, rief
dieser zurück: «Komme nur, wer unser Part ist, es seie,
wer er wolle.» Darauf seien ihre Anhänger mit ihnen
aus dem Kaufhaus gegangen. Als sie wieder ins Kauf-
haus kamen, legte Banzer zuerst die «Kurialien» (zere-
monielle, barocke Höflichkeitsfloskeln) ab und brachte
dann «unterthänigst gehorsambst» vor, dass sie bei der
ersten Wahl Brunhart gewählt hätten und hofften, der
Fürst werde sie in ihren alten Rechten und Gerech-
tigkeiten schützen und schirmen. Sollte bei der ersten
Wahl etwas «ohngleiches» (unrechtes) geschehen sein,
so sollten ihnen die Kläger gegenübergestellt werden,
da sie diesen «genugsamb gewachsen» seien. Sollte die
andere Partei aber zum Fürsten nach Wien wollen,
wären sie auch «capabel» nach Wien zu gehen. Was
aber die Anschwärzungen bei der Obrigkeit betreffe,
könne keiner seiner Anhänger sagen, dass er — Banzer —
sie zu etwas animiert habe. Seine Anhänger hätten ihm
aufgetragen, ein Memorial an den fürstlichen Kommis-
sär Harpprecht zu schicken. Wenn das Memorial wirk-
lich höchsten Ortes eingelangt sei, bevor das fürstliche
„DA