Die beiden früheren Bewerber seien von der Wahl aus-
geschlossen. Da trat Thomas Brunhart vor und sagte,
das Ganze sei für ihn ein «grosser Affront» und er ver-
lange zu wissen, ob er ein «Schelmenstück» begangen
habe. Wenn ja, solle man es ihm darlegen. Die Ge-
meinde habe das Recht einen Hausmeister zu wählen
und sie habe ihn gewählt. Er lasse sich von niemand
anderem absetzen, er protestiere und schlage vor, dass
die Kanzlei die Beschwerden untersuche und ihm die
Kläger «an die Seite» stelle. Landvogt Grentzing erklär-
te, Paul Negele sei seines Wissens auch ein ehrlicher
Mann, er müsse aber auch zurückstehen, weil sie beide
durch Saufen, Drohen und Spendieren auf Stimmen-
“ang gegangen seien. Die Gemeinde könne einen an-
deren Hausmeister «in freier Wahl» wählen. Man wolle
ihr nicht das Wahlrecht nehmen, sondern eine gute
Ordnung einführen. Darauf rief der Landvogt mögliche
Interessenten auf, sich als Hausmeister zu bewerben.
Nun stieg Thomas Brunhart auf das Podest und fing
an, laut zu protestieren. Er wurde aber vom Landvogt
zurückgewiesen: Er habe den Protest Brunharts schon
vernommen. Paul Negele «submittierte» (unterwarf)
sich und verzichtete auf eine Bewerbung. Schliesslich
bewarben sich vier Männer für die Hausmeisterstelle:
Schlossleutnant Leontius Frick,!! Egidi Nipp, Christian
Negele und Basil Nigg.
«Wehret euch, ihr jungen Nachbarn» schrie einer, als
der Landvogt im Kaufhaus mit der Stimmabgabe be-
ginnen wollte. Der Landvogt fragte ihn nach seinem
Namen. Der Landvogt notierte «Christian Brunhart»
— es war ein Cousin von Thomas Brunhart. Der Land-
vogt befahl allen Gemeindsleuten, das Kaufhaus zu
verlassen und dann einzeln hereinzukommen, um ihr
«Votum» dem Landvogt abzugeben. Da rief Thomas
Brunhart: «Man mehret oder wählet nit mer!» Nun
blieben alle im Kaufhaus stehen und fingen an, sich zu
«zanken». Einer der Gehorsamen hinterbrachte dem
Landvogt, man lasse die Gehorsamen nicht hinaus, die
Ungehorsamen stünden vor der Tür. Mit Drohungen
brachte es der Landvogt schliesslich so weit, dass alle
hinaus konnten. Der Landvogt stellte einen Geschwo-
renen vor die Tür, der einen nach dem andern hinein-
schicken sollte. Auf dem Platz draussen entstand lautes
Geschrei; der Landvogt schickte zweimal jemanden
hinaus, um Frieden zu gebieten. Von den «Gehorsa-
men» kam einer nach dem andern herein, sie gaben
ihr Votum ab und baten den Landvogt, er möge sie
vor den anderen schützen. Diese hätten ihnen für den
Fall, dass sie gehorchten, «sehr» gedroht. Die Drohun-
gen wurden nicht konkretisiert, höchstwahrscheinlich
wurde ihnen aber mit dem Verlust des Gemeindenut-
zens gedroht. Weil nur wenige «gehorsamten», ging
Alt-Landammann Basil Hoop hinaus und ermahnte
die Widerspenstigen zum Gehorsam: Die Gemeinde
verliere sonst das Recht den Hausmeister zu wählen
vielleicht sogar das Kaufhaus. Diese Ermahnungen
bewirkten jedoch nichts: Es war keiner mehr bereit zu
«votieren», vielmehr ging einer nach dem andern nach
Hause. Der Landvogt musste schliesslich dasselbe tun.
Als treue Untertanen wurden namentlich erwähnt:
Alt-Landammann Basil Hoop,!? der Geschworene
Bartholome Eberle, Landeshauptmann Konrad Schrei-
ber,!3 Schlosshauptmann Franz Josef Schreiber!* und
Schlossleutnant Leontius Frick.!” Diese Namen zei-
zen, dass sich die besser gestellte lokale Oberschicht
(mit Ausnahme von Anton Banzer) «gehorsam» zeigte.
Fürst Anton Florian ordnete an, dass man ihnen bei
Gelegenheit eine fürstliche Gnade erweisen sollte.
Mit einer auf den 5. Oktober 1718 kurzfristig ein-
berufenen Gemeindeversammlung sollten der Zu-
sammenhalt in der Gemeinde gesichert und Thomas
und Christian Brunhart gestützt werden. Landvogt
Grenzing war fest entschlossen, die beiden «einzusto-
cken» (ins Gefängnis zu bringen). Nach der geschei-
terten Neuwahl des Hausmeisters zitierte er die bei-
den Cousins auf Schloss Vaduz, wo sie den Schlüssel
für das Kaufhaus abgeben sollten. Bartholome Eberle
musste Thomas Brunhart die oberamtliche Vorladung
zustellen. Dieser beriet sich mit Landammann Ban-
zer. Die beiden waren, so die Meinung des Landvogts,
nicht nur Verwandte, sondern auch beste Freunde. Der
Landammann berief noch für den gleichen Abend eine
Gemeindeversammlung ein — nicht bewilligte Ver-
sammlungen waren verboten. Diese beschloss, dass
Thomas Brunhart zwar der oberamtlichen Vorladung
Folge leisten sollte, den Kaufhausschlüssel jedoch
nicht dem Landvogt geben sollte. Christian Steger
warf an der Versammlung den Gehorsamen vor, dass
sie die Gemeinde um ihre Rechte brächten, weil sie
nicht auf die alten Rechte und Gerechtigkeiten poch-
ten. Alt-Landammann Basil Hoop hingegen trat dafür
ein, dass die Gemeinde gehorchte.
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