Balzner, die wegen Hexerei angeklagt wurden
1598 soll eine Frau namens Ottilia Kirchenwachs ver-
zaubert haben, so dass sich dieses nicht zu Kerzen for-
men liess. Das Urteil gegen Ottilia ist nicht bekannt.“
Simon von Vill wurde 1679 wegen Hexerei angeklagt.
Er machte sich verdächtig, weil seine Mutter und
deren Freunde in einem sehr schlechten Ruf standen
und er sich bei Prozessbeginn für ein Jahr nach Rom
begeben hatte. Der Gutachter kam zum Schluss, dass
die Denunzianten nur vom Hörensagen berichteten
und eine Romreise kein Beweis war, dass er dem Pro-
zess entgehen wollte.“
Christian Nigg aus Mäls wurde 1680 achtmal wegen
Hexerei und Schadenzauber denunziert. Er habe seinen
Sohn Anton beauftragt, der «Kindbetterin» Catharina
Beck ein Kännchen Wein zu bringen. Als diese davon
trank, habe sie gleich grosse Schmerzen bekommen.
Die Denunziantin war Catharinas Mutter.“
Catharina Nigg, die Witwe nach Christian Steger,
stand 1680 vor Gericht, weil sie von Jakob Willi, mit
dem sie Streit hatte, des Schadenzaubers bezichtigt
wurde. Die Anschuldigung war nach Meinung des
Gutachters haltlos.°
Ulrich Weiss kam 1680 vor Gericht. Er war dreizehn-
mal von später hingerichteten Personen denunziert
worden und soll dreimal bei Hexenversammlungen
als «Spielmann» (Musiker) und Geiger aufgetreten
sein. Seine Mutter und seine Schwiegermutter seien
als Hexen verbrannt worden, er selber werde von allen
als Hexenmeister angesehen. Der Gutachter befand,
dass allein aufgrund des Aussehens und von Denun-
ziationen eine Verurteilung nicht möglich sei, einen
erlittenen Schaden müsse man nachweisen und nicht
nur behaupten.“ Wichtig ist dieser Fall, weil sich hier
ein Hinweis auf zwei hingerichtete Frauen findet, die
möglicherweise aus Balzers stammten — es gähe dann
also doch Opfer aus Balzers.
Ferdinand Karl Franz Graf von Hohenems —
ein Wüstling und Rowdy
Nach dem Tod seines Vaters Franz Wilhelm I. von Ho-
henems (1662) trat Ferdinand Karl Franz Graf von
Hohenems die Regierung in Vaduz und Schellenberg
an. Bis 1675 stand er unter Vormundschaft. Danach
geriet er wegen Gotteslästerungen, wildem Fluchen,
sexuellen Ausschweifungen, Gewalttätigkeiten, Ver-
schwendungssucht usw. in einen üblen Ruf. Besonders
schlimm trieb er es, wenn er besoffen war. Die Miss-
wirtschaft und die von ihm intensivierten Hexenpro-
zesse führten 1684 zur Einsetzung einer kaiserlichen
Untersuchungskommission. Diese prüfte die Vorwürfe
gegen Ferdinand Karl. Der Graf wurde abgesetzt und
auf der Burg Kemnat, die dem Stift Kempten gehörte,
unter Arrest gestellt. Dort starb er 1686.
Die Aussagen der drei Balzner Zeugen vor dieser Kom-
mission werden hier zusammengefasst wiedergege-
ben.
Laurenz Hemmerl, Pfarrer in Balzers, 44 Jahre alt
Der Graf treibe in der Kirche Unfug, er scherze in
der Kirche und halte andere vom Gebet ab. Einmal
habe er während der Predigt in der Sakristei geraucht,
der Mesmer habe ihm Feuer vom Ewigen Licht holen
müssen. Ein anderes Mal habe man ihm während der
Predigt Wein aus dem Pfarrhof bringen müssen, weil
der Pfarrer zu lange gepredigt habe. Bei Ulrich Weiss
habe er vor Weibspersonen in ein Handbecken gepisst.
Der Graf zeige keinen Respekt vor Geistlichen: Ein-
mal habe er den Pfarrer zur Kirchweih auf Gutenberg
eingeladen und als der Pfarrer nach Hause gehen woll-
te, habe er ihm den Hut genommen und «öfters mit
dem stockh zimlich hart uff den kopff geschlagn». Der
Graf habe dem Pfarrer gedroht, ihn zu verprügeln und
von der Pfarrei zu entfernen.
Basil Hoop, Landammann, 35 Jahre alt
Hoop habe selber gesehen, dass der Graf den blossen
Hintern zum Fenster hinausgezeigt und öffentlich in
Gläser uriniert habe. Die Gläser habe er andern zum
Trinken anerboten. Der Graf habe ihm, dem Landam-
mann, als er um Erlaubnis für die Traubenlese bat, zwei
«Maultaschen» (Ohrfeigen) gegeben, vorher habe er
schwer geflucht. Auch andere Leute aus dem Gericht
habe er öfters mit Maultaschen und Prügeln traktiert.
Konrad Schreiber, Landeshauptmann, 28 Jahre alt
Der Graf habe während der Heiligen Messe in Vaduz
Steine genommen und auf Weiber geworfen. Schrei-
ber habe zwei- oder dreimal selber gesehen, wie sich
der Graf entblösst und in ein Handbecken oder Glas
uriniert habe, das er ihm dann zu trinken gegeben
habe. In Triesen habe der Graf die Gerichtsleute bei
der Kirchweih zum Tanzen gezwungen. Andere, die in
den Rosenkranz gehen wollten, habe er gezwungen,
4